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22. Bericht | Kapitel 6 Entwicklungsbedarf/Projekte
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Tab. 123 Entwicklungsbedarf für DAB+ (in Mio. €)
Anmeldungen der Anstalten und Feststellungen der Kommission
ARD ZDF DRadio ARTE
I. Vergleich der Anmeldungen zum 22. Bericht mit den Feststellungen des 20. Berichts
Feststellung 20. Bericht (2017-2020)
Anmeldung 22. Bericht (2021-2024)
II. Feststellungen der Kommission
Feststellung 22. Bericht
89,4 0,0
106,6 0,0
73,1 0,0
63,6 0,0
84,5 0,0
71,5 0,0
Anstalten gesamt
153,0
191,1
Veränd.
17,2
0,0
20,9
0,0
38,1
144,6
Veränd. ggü. Anmeldung 22. Bericht
­33,5
0,0
­13,0
0,0
­46,5
Veränd. ggü. Feststellung 20. Bericht
­16,3
0,0
7,9
0,0
­8,4
ø 2021­2024 p.a.
18,3
0,0
17,9
0,0
36,2
In ihrem 20. Bericht hatte die Kommission ausführlich zu den DAB+­Projektanmeldungen der ARD und des Deutschlandradios Stellung genommen (vgl. 20. Bericht, Tzn. 297 bis 317). Dabei hatte sie u.a. festgestellt, dass sie für die Entscheidung über den Finanzbedarf die Thematik „Simulcast“ in den Mittelpunkt stellen und daher sowohl die Kosten der Hörfunkverbreitung über UKW wie auch über DAB+ berücksichtigen muss. Entsprechend hatte sie ein Modell entwickelt, bei dem die anerkannten Beträge für die Hörfunkverbreitung per UKW und per DAB+ gemeinsam betrachtet und die Summe dieser Kosten graduell vermindert wird. Ziel des Modells ist es, dass ab 2029 nur noch die Verbreitungskosten für DAB+ anerkannt werden, die nach Schätzung der ARD ausweislich der Anmeldung zum 21. Bericht ca. 80 % der Kosten der UKW­Verbreitung betragen werden. Diese Aussage bestätigt die ARD mit den Anmeldungen zum 22. Bericht.
Die Kommission hatte daher für 2017 bis 2020 im 20. und im 21. Bericht für die terrestri- sche Verteilung der Hörfunkprogramme der ARD jeweils Minderungen beschlossen. Für das Deutschlandradio verfuhr die Kommission analog zum Vorgehen bei der ARD.
Die Kommission gab darüber hinaus ihrer Erwartung Ausdruck, dass mit den Anmeldungen der ARD und des Deutschlandradios zum 22. Bericht die folgenden Meilensteine erreicht wer- den sollten:
1. Die Entscheidung des Bundes und der Länder zum Konzept der UKW­Abschaltung liegt vor,
2. eine zwischen den Marktpartnern verabredete Methodik zur Ermittlung der DAB+­Nutzung existiert und Nutzungszahlen wurden publiziert,
3. durch geeignete, evtl. regulatorische Maßnahmen wurden bedeutende Automobil- Hersteller bewegt, DAB+­Radios als Serienausstattung anzubieten,
4. mindestens 27 % der Haushalte besitzen DAB+­Empfänger (10 % 2015 sowie 3,5 jährliche Steigerungsraten von jeweils 33 %).
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