Page 173 - KEF 22. Bericht
P. 173
22. Bericht | Kapitel 5 3. Personalaufwand | Bestandsbedarf
Tz. 272
Tz. 273
steigende Personalaufwand nur durch steigende Erträge oder – sofern diese nicht oder nicht in erforderlicher Höhe wachsen – durch Inanspruchnahme von Programmmitteln gedeckt wer- den können.
Für alle vorgelegten Personalkonzepte gilt, dass die Anstalten unterschiedliche Verfahrens- weisen zur Steuerung der Festanstellung anwenden. Vor allem bei der Freien Mitarbeit, die als besondere Beschäftigungsform im Medienbereich einer gewissen methodischen Angleichung in der Praxis zugänglich sein müsste, lässt sich kein einheitliches Bild erkennen. Immerhin haben Fehlsteuerungen in der Vergangenheit, deren arbeitsrechtliche Folgen noch nicht voll- ständig beseitigt sind, zu effektiveren Kontrollsystemen der Anstalten geführt.
Während sich die Freie Mitarbeit beim SWR, MDR und RBB verteuert, plant der BR mit restrik- tiver Tendenz. Aus den entsprechenden Verhandlungen soll aber erst ab 2021 eine neue Steu- erung der Freien Mitarbeit resultieren. Als streng und offenbar wirksam stellen sich die Regeln und die Budgetsteuerung beim NDR dar, wo allerdings bei der Arbeitnehmerüberlassung vergleichsweise hohe Fallzahlen auftreten, die angabegemäß in der kommenden Beitragsperi- ode sinken sollen.
Im Personalkonzept des SWR wird ein angemessener Abbaupfad dargeboten. Jedoch sind die Kosten des neuen Honorarsystems, das mittelfristig einen erhöhten Aufwand nach sich zieht, für die Zeit bis 2030 ungewiss und daher mit Risiken verbunden. Die arbeitsrechtlichen und organisatorischen Vorteile dieses Honorarsystems werden also mit absehbarem Mehraufwand erkauft.
Der WDR reduziert VZÄ in allen Beschäftigungsformen und verzichtet auf weitere Umschich- tungen. Hervorzuheben und anzuerkennen ist der Abbau von 500 Planstellen von 2016 bis 2020, welcher effektiv zu einer Einsparung von 420 VZÄ führt. Damit wird das erwartete Abbauquorum zunächst übererfüllt, während der weitere Abbau bis 2030 eher unterdurch- schnittlich verläuft.
Die Kommission legt Wert darauf, dass die Stellenpläne, die besetzten Stellen und die Kapazi- täten außerhalb dieser Kategorien weiterhin unter strenger Beobachtung zu bleiben haben. Kritisch sieht die Kommission den in neueren tarifvertraglichen Regelungen erkennbaren Trend zur Annäherung des Status „Freie Mitarbeit“ an den Status der Festanstellung, da dies die schrittweise Verfestigung des Personalkörpers nach sich zieht.
Die Fortschreibung der Personalkonzepte, die konsequent umgesetzt werden müssen, erfolgt vor dem Hintergrund der aktuell sich verschärfenden Notwendigkeit, die Strukturen der Anstalten und des gesamten öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems im Sinne der Wirtschaft- lichkeit zu optimieren. Diese Optimierung und die Reaktion auf eine mögliche normative Auftragsveränderung werden ohne effektive, mittel- und langfristige Personalplanung, die auch ein gewisses Maß an Flexibilität aufrechterhält, nur sehr begrenzt möglich sein.
Tz. 272
Tz. 273
171