Page 171 - KEF 22. Bericht
P. 171

22. Bericht | Kapitel 5 3. Personalaufwand | Bestandsbedarf
Tz. 265
Tz. 266
Tz. 267
3.3.9 Steuerungsverfahren beim Personaleinsatz
Die Kommission hat zuletzt im 21. Bericht Handlungsbedarf zur Weiterentwicklung in den Bereichen Planung, Controlling und Steuerung des Personaleinsatzes angemahnt. Die Anstalten haben nunmehr zum 22. Bericht ihre Personalkonzepte vorgelegt, die von der Kommission als Schritt in die richtige Richtung gewertet werden. Die weiterhin anzustrebende Optimierung von Strukturen bedarf einer effektiven Personalplanung, so wie sie in den Personalkonzepten angelegt ist, allerdings derzeit noch in unterschiedlicher Qualität. Die Forderung der Kommissi­ on, die Gremien in die Kontrollfunktion aktiver als bisher einzubinden, bleibt bestehen.
Wiederholt hat die Kommission gefordert, dass die Rundfunkanstalten ef zientere Verfahren zur Steuerung des Personaleinsatzes entwickeln und einsetzen müssen.
Vor dem Hintergrund aktueller Strukturdebatten genügt die klassische Stellenplan-Mecha- nik den Anforderungen nicht mehr, zumal dann, wenn sie unverknüpft neben dem lediglich durch die Summe der Leistungsentgelte gekennzeichneten Einsatz freier Mitarbeiter betrie- ben wird. Wesentliche Voraussetzungen für eine wirtschaftliche und sparsame Verwendung der Mittel sind u.a.:
ƒ Planung, Steuerung und Controlling übergreifend für alle Beschäftigungsformen durch die Unternehmensleitung,
ƒ eine aktive Kontrollfunktion der Gremien hinsichtlich der Beschäftigungsstruktur und der Entwicklung von Kapazitäten und Aufwand.
Eine Begrenzung des kontinuierlich steigenden Aufwands für die personellen Ressourcen ist ebenso unabdingbar wie die Vermeidung von Fehlsteuerungen, wie sie in der Vergangenheit zu verzeichnen waren. Die Anstalten haben der Kommission zum 21. und erneut zum 22. Be- richt ihre methodischen Ansätze zur Verbesserung der Personalsteuerung dargelegt. Hervor- gehoben haben sie ihre bisherigen gemeinsamen Überlegungen zur Personalkostensteuerung im „erweiterten Personalkostenbegriff“ (EPKB) mit weitgehend einheitlichen Abgrenzungs- kriterien.
Mit der Anmeldung zum 22. Bericht haben die Anstalten ihre Personalkonzepte vorgelegt, die einen Zeitraum bis zum Jahr 2030 erfassen. Die Konzepte der ARD-Anstalten fußen auf den Prinzipien und Kriterien des EPKB, der in seinen Grundzügen, wie folgt, beschrieben wurde:
„Zukünftig sollen die zur Leistungserbringung ... eingesetzten drei Beschäftigungssäulen ... als Gesamtkostenblock betrachtet werden und die bisher vorrangige Planstellenbetrachtung durch eine kostenorientierte Betrachtung ergänzen. ... Durch den EPKB wird es den Anstalten ermöglicht, in Geld festgelegte Vorgaben unter Berücksichtigung der anstaltsindividuellen Beschäftigtenstruktur ... umzusetzen. Das betrifft Personalabbau- und -aufbaumaßnahmen, Umwandlungen von Beschäftigungsarten, ... Outsourcing von Beschäftigung in Beteiligungs- gesellschaften, in GSEA oder auf Dritte. Gleichzeitig bietet sich die Möglichkeit, ... die bishe- rigen, sehr häu g historisch gewachsenen Beschäftigungsstrukturen zu berichtigen, wie dies
Tz. 265
Tz. 266
Tz. 267
169


































































































   169   170   171   172   173