Page 174 - KEF 22. Bericht
P. 174

Tz. 274
Die Gremien müssen mit geeigneten regelmäßigen Informationen zur Entwicklung von Aufwand und Kapazitäten in die Lage versetzt werden, die Wirtschaftsführung der Anstalten auch im Personalbereich wirksam zu überwachen. Da die Überwachung sich aber nicht in der Entgegennahme von Berichten und Entwicklungspapieren erschöpfen darf, sind die Gremien in ihrer konstruktiven, aber auch kritischen Kontrollfunktion unter Nutzung ihrer satzungs- mäßigen Kompetenzen zu bestärken.
Neben die Betrachtung und Kontrolle von Stellenplan, Stellenbesetzungsgrad und Personal außerhalb des Stellenplans muss mindestens die Überwachung und Erörterung des Aufwands für die Freie Mitarbeit treten. Personalberichte, die unterjährig von einzelnen Anstalten er- stellt werden, sollten in dieser Richtung komplettiert werden.
Ergänzend muss von den Gremien ebenso wie von der Geschäftsführung erwartet werden, dass informative Übersichten, wie sie in Gestalt der Tabellen 82.1 bis 83.2 dieses Berichtes vor- liegen, im Sinne eines Benchmarkings genutzt werden.
Die Kommission verkennt nicht die Schwierigkeit, sich in einem dynamischen Medienumfeld auf eine konkrete Zielgröße der Personalstruktur festzulegen. Umso mehr muss die Art der Leistungserstellung grundsätzlich von den personellen und  nanziellen Ressourcen abhängig gemacht werden.
4. Sachaufwand
4.1 Indexierbarer Sachaufwand
Die Kommission erkennt für 2021 bis 2024 einen indexierbaren Sachaufwand der Anstalten von insgesamt 3.857,6 Mio. € an. Davon entfallen auf
ƒ die ARD 2.935,0 Mio. €. Davon sperrt die Kommission 32,8 Mio. € für Umsatzsteuern bis zur abschließenden rechtlichen Klärung.
ƒ das ZDF 772,1 Mio. €.
ƒ das Deutschlandradio 128,7 Mio. €. Davon sperrt die Kommission 1,4 Mio. € für
Umsatzsteuern bis zur abschließenden rechtlichen Klärung.
ƒ ARTE 21,8 Mio. €.
Im Jahresdurchschnitt sind dies bei der ARD 733,8 Mio. €, beim ZDF 193,0 Mio. €, beim Deutschlandradio 32,2 Mio. € und bei ARTE 5,5 Mio. €.
Der anerkannte indexierbare Sachaufwand liegt um 22,6 Mio. € unter den Anmeldungen der Anstalten zum 22. Bericht von insgesamt 3.880,2 Mio. €. Die Kommission erkennt beim ZDF 20,3 Mio. €, beim Deutschlandradio 1,9 Mio. € und bei ARTE 0,4 Mio. € nicht an. Die Anmel­ dung der ARD erkennt die Kommission vorbehaltlich des gesperrten Betrags an.
Tz. 275
Bestandsbedarf | 4. Sachaufwand Kapitel 5 | 22. Bericht
172


































































































   172   173   174   175   176