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22. Bericht | Kapitel 5 3. Personalaufwand | Bestandsbedarf
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darstellung um einen generellen Überblick und die personellen Kapazitäten auf der Zeitachse geht. Über die Altersversorgung berichtet die Kommission gesondert in Abschnitt 3.2.
Die Kapazitäten innerhalb der Anstalten lassen sich, bezogen auf den Stichtag 31. Dezember 2017, wie folgt untergliedern:
Das fest angestellte Personal der Anstalten stellt mit 23.733 Mitarbeiterkapazitäten den größ- ten Anteil (54,4 %) des eingesetzten Personals dar.
Bei der Freien Mitarbeit handelt es sich um 11.001 rechnerisch ermittelte Mitarbeiterkapazitä- ten, also um einen Anteil von 25,2 %. Hierbei ist allerdings die in Textziffer 226 beschriebene methodische Umstellung der Kapazitätsermittlung bei ARD und Deutschlandradio zu beach- ten, die zu einem gegenüber dem 21. Bericht erhöhten Wert führt.
Die Rundfunkanstalten setzen, rechnerisch ermittelt, 443 Mitarbeiterkapazitäten im Rahmen von Arbeitnehmerüberlassungen ein. Das ist ein Anteil von 1,0 %.
Den GSEA ohne eigene Rechtspersönlichkeit sind 2.100 Mitarbeiterkapazitäten zugeordnet (Anteil 4,8 %).
Die Kapazitäten außerhalb der Anstalten verteilen sich wie folgt:
In den GSEA mit eigener Rechtspersönlichkeit („Beteiligungs-GSEA“) sind 588 Mitarbeiter-
kapazitäten (Anteil 1,3 %) beschäftigt.
Die Beteiligungsgesellschaften verfügen über 5.126 fest angestellte Mitarbeiterkapazitäten (Anteil 11,7 %).
Freie Mitarbeit  ndet in diesen Gesellschaften im Umfang von 639 Kapazitäten (Anteil 1,5 %) statt. Allerdings wurden diese Mitarbeiterkapazitäten nur für Gesellschaften mit mindestens 50 fest angestellten Mitarbeitern ermittelt.
Bei den Beteiligungs-GSEA und den anderen Beteiligungsgesellschaften ist zu berücksichtigen, dass an den Unternehmen zum Teil auch Dritte beteiligt sind. Diese Gesellschaften sind, eben- so wie die hundertprozentigen Beteiligungen der Anstalten, teilweise auch für Auftraggeber außerhalb des öffentlich-rechtlichen Rundfunks tätig.
Das eigene Personal der Rundfunkanstalten (ohne Beteiligungs-GSEA und ohne Beteiligun- gen) verteilt sich zu 63,7 % auf fest angestellte Mitarbeiter, zu 29,5 % auf Freie Mitarbeit und zu 1,2 % auf Beschäftigung in Form von Arbeitnehmerüberlassung. Das Personal in GSEA ohne eigene Rechtspersönlichkeit macht weitere 5,6 % aus (vgl. Tab. 66).
Deutschlandradio, welches ausschließlich Hörfunk betreibt, setzt zu 67,3 % feste und zu 25,8 % freie Mitarbeiter ein. Demgegenüber greift das ZDF als Fernsehanstalt zu 61,3 % auf
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