Page 149 - KEF 22. Bericht
P. 149

22. Bericht | Kapitel 5 3. Personalaufwand | Bestandsbedarf
Tz. 227
Tz. 228
Tabelle 65 und Tabelle 68, jeweils Fußnote 2, wurde deshalb ein eigens ermittelter Vergleichswert „Bemessungsgrundlage ohne Urhebervergütungen/ohne soziale Leistungen“ aufgenommen.
Tab. 65 Gesamtdarstellung Personal auf Grundlage der Anmeldungen
Aufwand ohne Altersversorgung 2017 (in Mio. €)
2.115,8
945,0
35,2
168,8
47,7
347,2
43,3
Mitarbeiter­ kapazität 2017
Rundfunkanstalten
Fest angestelltes Personal am 31.12.
Freie Mitarbeiter1, 2
Arbeitnehmerüberlassung1
Personal in GSEA ohne eigene Rechtsform am 31.12.3
Außerhalb der Rundfunkanstalten
Personal in GSEA mit eigener Rechtsform
(Beteiligungs-GSEA)4
Fest angestelltes Personal in Beteiligungsgesellschaften
ab 50% Beteiligungsquote von ARD/ZDF/DRadio
(ohne Beteiligungs-GSEA)3, 4
Freie Mitarbeiter in Beteiligungsgesellschaften5, 6, 7
Anteil
(in %)
Anteil
(in %)
57,1
23.733
54,4
25,5
11.001
25,2
1,0
443
1,0
4,6
88,2
1,3
9,4
2.100
37.277
588
5.126
4,8
Rundfunkanstalten gesamt
3.264,8
85,4
1,3
11,7
1,2
639
1,5
Außerhalb der Rundfunkanstalten gesamt
438,2
11,8
14,6
100,0
6.353
Gesamt
3.703,0
43.630
100,0
1 ARD und Deutschlandradio ermitteln die Mitarbeiterkapazitäten für Freie Mitarbeit und Arbeitnehmerüberlassung rechnerisch, indem sie den Gesamtaufwand durch denjenigen Betrag teilen, der dem durchschnittlichen Aufwand für ein (fest angestelltes) Vollzeitäquivalent entspricht.
2 Zusätzlich zu den Leistungsvergütungen und den sozialen Leistungen bezieht die ARD Urhebervergütungen in den Aufwand für Freie Mitarbeit ein. Legt man demgegenüber eine Bemessungsgrundlage ohne Urhebervergütung und ohne soziale Leistungen zugrunde, was der Ermittlung im 21. Bericht entspricht, so ergibt sich rechnerisch für die Mitarbeiterkapazitäten ein Wert von 8.225 (21. Bericht: 8.373).
3 Erstmals erfasst sind die 178 Planstellen (Stand 2017) der organisatorisch verfestigten Kooperation IVZ. Die dortigen Mitarbeiterkapazitäten waren im 21. Bericht lediglich in einer Fußnote zur Tabelle 62 beziffert worden.
4 Durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter (lt. WP-Bericht).
5 Anzahl der freien Mitarbeiter bei Beteiligungen mit über 50 fest angestellten Mitarbeitern (gemäß § 12a TVG).
6 Aufwand rechnerisch auf Basis des Durchschnittsaufwands des fest angestellten Personals ermittelt.
7 Die Anzahl der freien Mitarbeiter ist teilweise in der Position „Fest angestelltes Personal in Beteiligungsgesellschaften“
enthalten, weil die dortigen Erfassungsmethoden unterschiedlich sind.
Neben den Anstalten als den primären Einsatzorten bzw. „Anstellungskörperschaften“ werden die GSEA (Gemeinschaftssendungen, -einrichtungen und -aufgaben), die teils mit, teils ohne eigene Rechtspersönlichkeit geführt werden, gesondert betrachtet. Die Beschäftigten der GSEA ohne eigene Rechtspersönlichkeit werden den Rundfunkanstalten unmittelbar zugeordnet, und zwar in der Regel der für diese GSEA federführenden Anstalt. Demgegenüber werden die Be- schäftigten der GSEA mit eigener Rechtspersönlichkeit den Beteiligungsunternehmen außerhalb der Anstalten zugerechnet (zu den Beteiligungen der Anstalten vgl. Kap. 12.2).
Der Gesamtaufwand der Rundfunkanstalten für alle Beschäftigungsformen innerhalb und außerhalb der Anstalten betrug 2017 insgesamt 3.703,0 Mio. €, davon innerhalb der Anstalten 3.264,8 Mio. € und außerhalb der Anstalten 438,2 Mio. € (vgl. Tab. 65).
Tz. 227
Tz. 228
147


































































































   147   148   149   150   151