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Bestandsbedarf | 3. Personalaufwand Kapitel 5 | 22. Bericht
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Die gemeldete Zahl der Festangestellten sinkt gegenüber der Anmeldung zum 21. Bericht (Jahr 2015) leicht um 323 VZÄ in den Anstalten und um rund 21 VZÄ (Festangestellte und freie Mitarbeiter) in den Beteiligungen, während das Personal in GSEA ohne eigene Rechts- persönlichkeit um 141 VZÄ anwächst und der rechnerisch ermittelte Wert für die Freie Mitarbeit infolge der in Textziffer 226 erläuterten Umstellung um über 2.600 VZÄ steigt. Eine Kontrollrechnung ohne diese methodische Umstellung zeigt, dass die Mitarbeiterkapazitäten der Freien Mitarbeit im Vergleich zum 21. Bericht tendenziell gesunken sind.
Das fest angestellte Personal der Rundfunkanstalten, über das im Abschnitt 3.1 berichtet wird, und die Freie Mitarbeit machen zusammen mehr als 90 % der Gesamtbeschäftigung bei den Anstalten aus. Der Aufwand für Freie Mitarbeit wird gliederungssystematisch beim Programm- aufwand ausgewiesen. In dieser Gesamtdarstellung Personal werden zusätzlich auch die Mitarbeiterkapazitäten ermittelt und in Form von VZÄ dargestellt. Die Gruppe der Mitarbeiter aus Arbeitnehmerüberlassung ist quantitativ von untergeordneter Bedeutung, bedarf aber wegen möglicher arbeitsrechtlicher Risiken einer speziellen Kontrolle.
Die Anstalten wählen die unterschiedlichen Beschäftigungsformen nach Maßgabe
ƒ der programmlichen Anforderungen, die sich bei Hörfunk und Fernsehen jeweils nach nationaler oder regionaler Orientierung unterscheiden, die beim Online-Sektor für lineare oder nicht lineare Nutzung differieren und die sich bei originärer Bedienung der Online- Medien wiederum anders darstellen,
ƒ der Art der Leistung, die redaktionell, produktionsbezogen oder administrativ sein kann und die innerhalb dieser Gruppierungen jeweils programmgestaltend oder programmunterstützend erfolgen kann,
ƒ in Abhängigkeit vom Geschäftsmodell, nämlich Erbringung der Leistung innerhalb oder außerhalb der Anstalt.
Hierbei ist die Beachtung der arbeitsrechtlichen Regularien von besonderer Bedeutung, um arbeitsrechtliche Risiken, insbesondere Klagen auf Festanstellung, zu vermeiden. Gesetzlich veränderte Rahmenbedingungen, richterliche Rechtsfortbildung, aber auch Fehlsteuerungen in der Vergangenheit führten zu beantragten und zum Teil noch bevorstehenden Umschich- tungen (vgl. dazu Abschn. 3.1).
Die folgenden Erläuterungen gehen auf Grundlage der Anmeldungen auf die jeweiligen Zahlenwerte bei ARD, ZDF und Deutschlandradio gesondert ein (vgl. Tzn. 238 ff., 242 ff. und 247 ff.). GSEA und Beteiligungen mit ihrem Personal außerhalb der Anstalten werden an- schließend in separaten Berichtsabschnitten (vgl. Tzn. 252, 253 und 254 ff.) dargestellt. Die Zahlenangaben beziehen sich auf 2017.
Der Aufwand für die betriebliche Altersversorgung ist in diese Gesamtdarstellung nicht einbezogen, weil die Entwicklung der aktiven Beschäftigung einerseits und jene der Altersver- sorgung andererseits in unterschiedlichen Regelungssystemen erfolgt und es bei der Gesamt-


































































































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