Page 144 - KEF 22. Bericht
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bbp ein zusätzliches Maßnahmenpaket beschlossen. Neben einer Erhöhung von Gründungs- stockdarlehen um 56 Mio. € werden stufenweise weitere Absenkungen des Rechnungszinses erfolgen und zwar 2020 auf 2,75 %, 2023 auf 2,25 % und 2025 auf 1,75 %. Allein aus diesen weiteren Absenkungen entstehen bis 2024 Mehrbedarfe von rund 170 Mio. €, die allerdings im Rahmen des gesamten Aufwands für die Altersversorgung aufgefangen werden können, weil an anderer Stelle Entlastungen entstehen.
Die Kommission hält diese Absenkungen des Rechnungszinses aus heutiger Sicht für markt- gerecht. Die Absenkungsschritte für 2023 und 2025 werden zu einem späteren Zeitpunkt vor dem Hintergrund der allgemeinen Entwicklung der Finanzmärkte zu überprüfen sein.
Angesichts der wachsenden Bedeutung der Pensionskassen wird die Kommission deren Ent- wicklung in den kommenden Jahren verstärkt begleiten.
3.2.4 Neuregelung der Altersversorgung
Die Kommission hatte seit mehreren Jahren eine Neuregelung der Altersversorgung bei den Rundfunkanstalten gefordert. Angesichts der hohen Kosten aus den alten Versorgungssyste- men hielt es die Kommission insbesondere für vertretbar und notwendig, den Zuwachs des Aufwands durch die laufenden Renten ähnlich wie bei der VBL zu beschränken. Zudem solle für die Zukunft eine kostengünstigere und risikoärmere Regelung nach dem Vorbild des Bei- tragstarifvertrags beim MDR getroffen werden.
In den entsprechenden Verhandlungen zwischen den Tarifparteien waren lange Zeit keine we- sentlichen Fortschritte zu erkennen. Daraufhin verhängte die Kommission mit dem 20. Bericht eine Sperre beim Personalaufwand ohne Altersversorgung von insgesamt 100 Mio. € für 2019 und 2020 (ARD 84 Mio. €, ZDF 14 Mio. €, Deutschlandradio 2 Mio. €).
Im November 2017 haben ARD und Deutschlandradio dann mit den Gewerkschaften einen Tarifvertrag zur Neuregelung der Altersversorgung abgeschlossen. Die Kommission hat dazu im 21. Bericht positiv bewertet, dass
ƒ der Anstieg der Versorgungsrenten in Zukunft um einen Prozentpunkt hinter dem Anstieg der Aktivbezüge zurückbleiben soll bei einer Mindestanhebung von einem Prozent ((x­1)%­Regelung) und
ƒ für Neueinstellungen in Zukunft ein Beitragstarifvertrag nach dem Vorbild des BTVA beim MDR gelten solle.
Weiterhin hat die Kommission im 21. Bericht angekündigt, sie werde „die Details des neu abgeschlossenen Tarifvertrags prüfen und bewerten“. Sie nehme in Aussicht, „bei einem po- sitiven Ergebnis dieser Prüfung die Sperre von 100 Mio. € aufzuheben“ (21. Bericht, Tz. 167). Die Kommission hat daraufhin mit Unterstützung durch die Mercer Deutschland GmbH die Einzelheiten der Neuregelung sowie die von den jeweiligen versicherungsmathematischen Gutachtern vorgelegten Zahlen zu den  nanziellen Auswirkungen der Neuregelung geprüft.
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Bestandsbedarf | 3. Personalaufwand Kapitel 5 | 22. Bericht


































































































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