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Die Hauptursache für diese geringeren Einsparungen liegt in einer Regelung der Versor- gungsordnung aus dem Jahr 1978. Sie bewirkt, dass die (x1)%Regelung für Beschäftigte, die vor 1995 in den HR eingetreten sind, nur wirksam wird, soweit die Betroffenen einzeln ihre Zustimmung erklären.
Bis zum 31. Dezember 2018 hatten 25 % der Betroffenen zugestimmt; bereits daraus ergibt sich eine entsprechende Minderung der möglichen Einsparungen aus dem Tarifvertrag.
Eine weitere Ursache liegt darin, dass auch in den Bereichen ohne individuellen Zustim- mungsvorbehalt deutlich geringere Einsparungen erzielt wurden als eigentlich zu erwarten waren. So können die Rückstellungen für die neueren Tarifverträge VTV im Durchschnitt
der ARD (ohne HR) um 31,3 % reduziert werden; beim HR sind es demgegenüber nur 5,0 %. Dies ist auch darauf zurückzuführen, dass im Rahmen der Tarifverhandlungen an anderer Stelle nanziell weiterreichende Zugeständnisse gemacht wurden, die den Entlastungseffekt deutlich reduziert haben.
Angesichts dieses Gesamtbilds kann die Kommission daher – anders als bei der ARD insgesamt – nicht erkennen, dass beim HR die notwendige substanzielle und langfristig wirkende Entlas- tung bei der Altersversorgung erreicht wurde.
Hinsichtlich der bei der ARD gesperrten Mittel von 84 Mio. € hat die Kommission daher ent- schieden,
einen Betrag von 76,3 Mio. € freizugeben,
jedoch den auf den HR entfallenden Betrag von 7,7 Mio. € nicht freizugeben; nach der
Praxis der Kommission führt dies zu einer Erhöhung der anrechenbaren Eigenmittel.
Beim Deutschlandradio entspricht die Neuregelung dem Tarifabschluss bei der ARD. Die Kom- mission hat die gesperrten Mittel in Höhe von 2 Mio. € daher ebenfalls freigegeben.
Beim ZDF wurde 2018 eine Neuregelung vereinbart, die sich in den zentralen Punkten an dem Tarifvertrag für ARD und Deutschlandradio orientiert. Für 2017 bis 2024 wird eine Entlastung von 266,7 Mio. € ausgewiesen, davon rund 40 Mio. € als nanzbedarfswirksam. Daraus ergibt sich eine jährliche Entlastung von rund 7 Mio. €. Auch hier hat die Kommission mit Unterstüt- zung des externeren Gutachters die nanziellen Auswirkungen und die Details der Regelung überprüft. Im Ergebnis ist danach der Abschluss beim ZDF genauso zu bewerten wie beim überwiegenden Teil der ARD und dem Deutschlandradio. Die Kommission hat daher die Sper- re in Höhe von 14 Mio. € aufgehoben.
3.2.5 Altersversorgung in der Freien Mitarbeit
Im 20. Bericht (dort Tzn. 178 ff.) hat die Kommission erstmals die Aufwendungen der Anstalten zur Altersversorgung für Freie Mitarbeit betrachtet.
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Bestandsbedarf | 3. Personalaufwand Kapitel 5 | 22. Bericht