Page 142 - KEF 22. Bericht
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Tz. 204
Auf dieser Grundlage erfolgten die Anmeldungen für 2021 bis 2024 bei der ARD von 325,7 Mio. €, beim ZDF von 103,5 Mio. € und beim Deutschlandradio von 11,8 Mio. €.
Insbesondere durch die Neuregelung der Altersversorgung mit einer Reduzierung des BilMoG­Umstellungsaufwands haben sich Veränderungen ergeben, die eine Neuberechnung der Verteilung des Beitragsanteils erforderlich machen. Dabei erfolgt die Verteilung so, dass bis 2024 bei allen Anstalten eine gleichmäßige Deckung der BilMoG-Deckungsstocklücke erreicht wird. Die Kommission hat nach diesem Maßstab1 für 2021 bis 2024 die folgenden Anteile ermittelt:
ƒ ARD 85,75 % (383,6 Mio. €),
ƒ ZDF 12,94 % (57,9 Mio. €),
ƒ Deutschlandradio 1,31 % (5,9 Mio. €).
Gegenüber der Anmeldung ergibt sich damit für die ARD eine Erhöhung der zweckgebundenen Mittel um 57,9 Mio. €, für das ZDF eine Verringerung um 45,6 Mio. € und für das Deutschland­ radio ebenfalls eine Verringerung um 6,0 Mio. €. In diesen Beträgen ist die in Textziffer 180 dargestellte Erhöhung der zweckgebundenen Mittel um 6,3 Mio. € berücksichtigt. Diese Verän- derungen sind in den Tabellen 56, 58, 60 und 62 berücksichtigt. Die Einzelheiten der Verteilung sollten wie in der Vergangenheit durch Vereinbarungen der Anstalten geregelt werden.
In den kommenden Jahren kann sich der Verteilungsmaßstab für den zweckgebundenen Beitragsanteil – der jeweilige Anteil an der Deckungsstocklücke – bei den einzelnen Anstalten durchaus unterschiedlich entwickeln. Dies kann sich aus aktualisierten versicherungsmathema- tischen Berechnungen, aber auch aus der Zinsentwicklung ergeben. Deshalb ist aus Sicht der Kommission eine regelmäßige Überprüfung der Verteilung notwendig. Für die Jahre ab 2025 wird voraussichtlich eine Neufestsetzung der Anteile erforderlich sein.
Im Zusammenhang mit dieser Neufestlegung der Anteile hat das ZDF auf erhebliche Mehr- bedarfe durch die versicherungsmathematische Berechnung der Beihilferückstellungen hingewiesen. Damit seien die von der Kommission im 20. Bericht anerkannten Mittel für den Aufbau eines Beihilfe­Deckungsstocks von 8,5 Mio. p.a. von 2017 bis 2024 (vgl. 20. Bericht, Tzn. 166 ff.) nicht mehr ausreichend.
Die Kommission nimmt diese Entwicklung zum Anlass, alle Anstalten zum 23. Bericht um eine umfassende Bestandsaufnahme im Bereich der Beihilfen zu bitten. Dazu gehört insbesondere eine Darstellung der bestehenden Beihilfeansprüche, der entsprechenden Rückstellungen und Deckungsstöcke, der zugrunde liegenden Rechnungsgrundlagen sowie der laufenden Beihilfe- zahlungen. Zu erläutern ist insbesondere, ob sich im Vergleich zum Gesamtaufwand für die Altersversorgung stärkere Zuwächse ergeben, woraus diese resultieren und welche Möglich- keiten der Gegensteuerung bestehen.
1 Bei der ARD wie im 20. Bericht, Tz. 160 unter Einbeziehung von 7,9 Mio. € für die Sonderproblematik beim SR (Sanierungsgeld an die Zusatzversorgungskasse des Saarlandes (ZVK)).
Tz. 205
Bestandsbedarf | 3. Personalaufwand Kapitel 5 | 22. Bericht
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