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22. Bericht | Kapitel 5 3. Personalaufwand | Bestandsbedarf
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ƒ Insofern bleibt die Höhe der Deckungsstocklücke im 22. Bericht gegenüber dem 21. Bericht unverändert. Im 20. und 21. Bericht waren durch den Effekt der Zinssenkung jeweils Anstiege in der Größenordnung von 500 bis 600 Mio. € zu verzeichnen gewesen.
Von der insgesamt bis 2024 entstehenden Deckungsstocklücke in Höhe von rund 2,9 Mrd. € entfallen auf die ARD 2.320,0 Mio. €, auf das ZDF 526,4 Mio. € sowie auf das Deutschlandradio 58,2 Mio. €.
Eine wesentliche Kennziffer für die Bewertung dieser Deckungsstocklücke und der  nanziellen Gesamtsituation der Anstalten ist der Deckungsgrad der bestehenden Pensionsverp ichtungen: Zum Jahresende 2018 beliefen sich die Pensionsverp ichtungen von ARD, ZDF und Deutsch- landradio aus den alten Tarifverträgen (einschließlich der ungedeckten BilMoG-Beträge) auf rund 8,4 Mrd. €. Demgegenüber stand ein Bestand der Deckungsstöcke von rund 6,1 Mrd. €.1 Daraus ergab sich ein durchschnittlicher Deckungsgrad von rund 73 %.
Zu berücksichtigen ist dabei, dass auch private Unternehmen ihre Pensionsverp ichtungen nicht zu 100 % mit abgesonderten Vermögenswerten wie den Deckungsstöcken unterlegen. In einer jährlich aktualisierten Untersuchung wird für die DAX­Unternehmen – bei erheblichen Unterschieden im Einzelnen – ein Deckungsgrad von 65,8 % genannt.2 Dieser Prozentsatz
ist wegen unterschiedlicher Vorgaben hinsichtlich der Rechnungslegung, insbesondere der anzusetzenden Zinssätze, nicht unmittelbar mit den Rundfunkanstalten vergleichbar. Er macht aber auch deutlich, dass sich die Deckungsstocklücke bei den Anstalten – sowohl von den Ursachen wie von der Größenordnung her – in einem vergleichbaren Rahmen bewegt.
Gleichwohl bestehen für die Anstalten weiter erhebliche Risiken aus der Zinsentwicklung. Die bei den Anstalten anzusetzenden Zinssätze werden von der Bundesbank als Durchschnitt der Zinssätze der vergangenen zehn Jahre gebildet. Insofern wären in den nächsten Jahren selbst bei leicht steigenden Zinsen weiter zurückgehende Durchschnittszinsätze zu erwarten mit dem Erfordernis höherer Pensionsrückstellungen.
Vor diesem Hintergrund ist weiterhin ein Beitragsanteil von 25 Cent für die Altersversorgung zweckgebunden (s. 19. Bericht, Tz. 180). Er dient seit 2017 dazu, die durch das BilMoG ent- standene Deckungsstocklücke stufenweise aufzufüllen. 2017 bis 2020 beläuft sich der zweck- gebundene Beitragsanteil auf rund 445 Mio. €. Für 2021 bis 2024 ergibt sich voraussichtlich ein Betrag in ähnlicher Höhe. 2017 bis 2024 werden den Deckungsstöcken damit insgesamt rund 890 Mio. € zur Schließung der neuen BilMoG­Deckungsstocklücke zugeführt.
Für die Verteilung des zweckgebundenen Beitragsanteils unter den Anstalten hatten ARD, ZDF und Deutschlandradio eine Vereinbarung getroffen. Nach diesem Verteilungsschlüssel ent elen auf die ARD 74,1 %, auf das ZDF 23,2 % und auf das Deutschlandradio 2,7 %.
1 Die Abweichung des ungedeckten Betrags von der in Tz. 197 genannten Zahl von 2,9 Mrd. € ergibt sich insbesondere daraus, dass in der Hochrechnung auf 2024 der auf 15 Jahre verteilte Umstellungsaufwand einbezogen ist.
2 https://www.willistowerswatson.com/de­DE/press/2019/02/dax­pensionswerke­trotz­kapitalmarktschwankungen­ relativ-stabil
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