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Bestandsbedarf | 3. Personalaufwand Kapitel 5 | 22. Bericht
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ein Verfahren vereinbart, mit dem die alte Deckungsstocklücke bis zum Jahr 2024 geschlossen wird (zu den Einzelheiten s. 21. Bericht, Tz. 154).
Eine neue Deckungsstocklücke hat sich zwischenzeitlich daraus ergeben, dass seit 2010 für die Bemessung der Pensionsrückstellungen das BilMoG anzuwenden ist. Finanzielle Auswirkungen ergeben sich zum einen aus dem Umstellungsaufwand für 2010 und zum anderen aus der Dif- ferenz des Rechnungszinssatzes zum Umstellungszeitpunkt zum jeweils aktuellen Rechnungs- zins (Aufwand Zinsänderung).
Der Mehraufwand zum Zeitpunkt der Umstellung 2010 resultiert im Wesentlichen aus dem zu berücksichtigenden Gehalts- und Rententrend bei der Bewertung der Rückstellungen zur Altersversorgung. Bis dahin waren Gehaltssteigerungen nur für den Zeitraum berücksichtigt worden, in dem sie z.B. durch Tarifverträge festgelegt waren. In Anwendung des BilMoG werden auch unabhängig davon Annahmen zum längerfristigen Gehalts- und Rententrend getroffen.
An Bedeutung gewinnt immer mehr der Aufwand aus der Zinsänderung. Zum Zeitpunkt
der Umstellung 2010 betrug der BilMoGrelevante Zinssatz 5,25 %. Bei der Darstellung zum 22. Bericht wird die von der Bundesbank veröffentlichte Abzinsung zum Stichtag 31. Dezem- ber 2018 von 3,21 % herangezogen; beim 21. Bericht waren es noch 4,01 %.
Die Anstalten haben den Mehrbedarf durch das BilMoG seit dem 17. Bericht nachrichtlich gegenüber der Kommission dargestellt. Auf eine nanzbedarfswirksame Anmeldung dieses – nicht liquiditätswirksamen – Aufwands haben sie in der Vergangenheit verzichtet, um die Belastung der Beitragszahler zu begrenzen. Im Vordergrund stand in Abstimmung mit der Kommission zunächst die Schließung der alten Deckungsstocklücke (s. 17. Bericht, Tz. 163 f.).
Dies führte angesichts der immer weiter sinkenden Zinsen dazu, dass die Pensionsrück- stellungen für die alten Tarifverträge TVA/VO sehr stark anstiegen, ohne dass die Deckungs- stöcke entsprechend aufgefüllt werden konnten. Dadurch ist eine neue Deckungsstocklücke entstanden, die im 21. Bericht in einer Hochrechnung auf 2024 mit 2,9 Mrd. € beziffert wurde (21. Bericht, Tz. 158). Sie soll seit 2017 stufenweise durch den Einsatz der zweckgebundenen Mittel (25 Cent) zumindest teilweise geschlossen werden.
Gegenüber dem Stand des 21. Berichts haben sich verschiedene, zum Teil gegenläu ge Ent- wicklungen ergeben:
Zum einen sind durch die Neuregelung der Altersversorgung 2017/2018 entlastende Einmaleffekte von mehr als 700 Mio. € bei den Pensionsrückstellungen entstanden. Da sie materiell dem Umstellungsaufwand zugeordnet werden, führt dies zu einer entsprechenden Reduzierung der Lücke.
Zum anderen führt die Absenkung des anzuwendenden Zinssatzes von 4,01 % auf 3,21 % zu einer Erhöhung der Rückstellung in der nahezu gleichen Größenordnung.
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