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22. Bericht | Kapitel 5 3. Personalaufwand | Bestandsbedarf
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Das Gutachten zum Vergütungsniveau der Anstalten zeigt insbesondere einen deutlichen Vergütungsvorsprung aller Anstalten gegenüber dem öffentlichen Sektor. Die Kommission kürzt daher den Personalaufwand von ARD, ZDF und Deutschlandradio im Jahr 2021 um
0,25 %, im Jahr 2022 um 0,5 %, im Jahr 2023 um 0,75 % und im Jahr 2024 um 1 %. Dies führt in Summe zu einer Kürzung von 60,3 Mio. €. Davon entfallen auf die ARD 49,1 Mio. €, auf das ZDF 9,6 Mio. € und auf das Deutschlandradio 1,7 Mio. €. Die Kommission geht davon aus, dass vor allem die im internen Vergleich mit einem besonders hohen Vergütungsniveau auffälligen Anstalten (BR, HR, SR, WDR und ZDF) deutliche Anstrengungen unternehmen, ihre überpro- portionalen Vergütungsniveaus zu korrigieren.
3.2 Betriebliche Altersversorgung
Die Kommission erkennt für die betriebliche Altersversorgung 2021 bis 2024 insgesamt ei nen Nettoaufwand von 2.497,0 Mio. € an. Der Nettoaufwand ergibt sich aus einem Brutto aufwand von 2.944,7 Mio. € und bei den Anstalten anfallenden Erträgen von 447,8 Mio. €. In Relation zum gesamten Beitragsaufkommen beläuft sich der Nettoaufwand auf 8,0 %.
Der anerkannte Betrag liegt für 2021 bis 2024 um 66,9 Mio. € unter den Anmeldungen der Anstalten. Von der Kürzung entfallen 2,1 Mio. € auf die ARD, 57,4 Mio. € auf das ZDF sowie 7,4 Mio. € auf das Deutschlandradio.
Die Höhe der Kürzungsbeträge bei den einzelnen Anstalten ist wesentlich beein usst durch die neue Verteilung des zweckgebundenen Beitragsanteils für die Altersversorgung (25 Cent). Diese Mittel stehen nicht zur Erfüllung der laufenden Aufgaben zur Verfügung, sondern werden den Deckungsstöcken als Zukunftsvorsorge zugeführt.
Gegenüber 2017 bis 2020 steigt der nanzbedarfswirksame Nettoaufwand 2021 bis 2024 um 53,5 Mio. €. Eine wesentliche Ursache für den Anstieg der vergangenen Jahre liegt in den weiter sinkenden Zinserträgen aus den Deckungsstöcken. Der Bruttoaufwand liegt demge genüber im gesamten Zeitraum 2013 bis 2024 auf annähernd konstantem Niveau. Ursache für die gedämpfte Entwicklung sind die Neuregelung der Altersversorgung und erste Entlas tungen aus den in der Vergangenheit gebildeten Deckungsstöcken.
Die Kommission hat die Neuregelung der Altersversorgung bei den Rundfunkanstalten mit Unterstützung eines externen Gutachters geprüft. Sie bewertet insbesondere die Begren zung der laufenden Steigerungen bei den Rentenzahlungen und die Vereinbarung eines neuen Beitragstarifvertrags positiv und hat die mit dem 20. Bericht verhängten Sperren bei ARD, ZDF und Deutschlandradio mit Ausnahme der Sperre beim HR aufgehoben.
Die Beiträge der Anstalten an die Pensionskassen steigen wegen der auch dort wirkenden niedrigen Zinssätze überproportional an. Der Mehraufwand kann aber im Gesamtaufwand für die Altersversorgung durch Entlastungen an anderer Stelle aufgefangen werden.
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