Page 128 - KEF 22. Bericht
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Bestandsbedarf | 3. Personalaufwand Kapitel 5 | 22. Bericht
Tz. 167
Angesichts des hohen Vergütungsniveaus hält die Kommission entsprechende Maßnahmen der Anstalten für erforderlich, die geeignet sind, den weiteren Anstieg zu verlangsamen. Sie sollten insbesondere den öffentlichen Sektor als Vergleichsmaßstab heranziehen, da sie selbst diesem Sektor zuzuordnen sind.
Die von den Anstalten angeführten Gründe – strukturelle Unterschiede, regionale
Lage und die Größe der Anstalten – können die Vergütungsunterschiede im internen und externen Vergleich nicht rechtfertigen. Die strukturellen Unterschiede basieren
auf eigenen unternehmerischen Entscheidungen. Auch die regionale Lage kann das überdurchschnittliche Vergütungsniveau nicht vollumfänglich erklären, da beispielsweise der NDR und der SWR an ähnlich kostenintensiven Standorten agieren.
Auch in der Altersstruktur der Anstalten vermag die Kommission keinen Grund erkennen, der die vom Gutachter dokumentierten Vergütungsunterschiede rechtfertigen würde. Denn zum einen resultiert der höhere Aufwand der Anstalten aus einem tari ichen Steigerungsautomatismus sowie kostenintensiven Tarifniveaus zum Ende der Tarifstufen. Die geringe Fluktuation ist auch Ausdruck der im Vergleich zu den Vergleichsmärkten1 attraktiven betrieblichen Altersversorgungssysteme der Anstalten. Zum anderen ist insbesondere der öffentliche Sektor mit entsprechenden demogra schen Effekten konfrontiert. Ein Sondereffekt bei den Anstalten hinsichtlich einer alternden Belegschaft ist nicht erkennbar.
Im Gutachten wird dargestellt, dass der BTVA gegenüber den Alt-Systemen zu einem Einspareffekt bei den Anstalten führt. Das Beitragsniveau des BTVA liegt unter dem des öffentlichen Sektors. Die Analyse zeigt allerdings auch, dass der BTVA spürbar über den mittleren Werten der kommerziellen Medienwirtschaft und der allgemeinen Wirtschaft liegt. Dies ist bemerkenswert, da bereits die Vergütungen ohne Nebenleistungen und Altersversorgung der Anstalten im Vergleich zur kommerziellen Medienwirtschaft und allgemeinen Wirtschaft auf einem überdurchschnittlichen bzw. vergleichbaren Niveau liegen und damit – insgesamt betrachtet – als wettbewerbsfähig eingeschätzt werden können.
Die Kommission erwartet, dass die Anstalten ihre Tarifstrukturen auch hinsichtlich der Zeit für Aufstiege und der Niveaus zum Ende der Tarifstufen anpassen. Sie könnten entsprechend mit Aufzehrungsmodellen im Rahmen zukünftiger Tarifanpassungen für vergleichsweise hoch eingruppierte Beschäftigte reagieren.
Die Kommission würdigt die Überlegungen sowie die nach eigenen Aussagen der Anstalten schon in der Umsetzung be ndlichen Maßnahmen, um die starken Vergütungsunterschiede zwischen den Anstalten vor allem bei einzelnen Berufsgruppen und Referenzpositionen auszugleichen und insbesondere mit Blick auf das hohe Vergütungsniveau im Vergleich zum öffentlichen Sektor und zu den externen Märkten zu reduzieren.
Die Kommission wird die Umsetzung der Maßnahmen und deren Erfolg zum 23. Bericht sowie darüber hinaus überprüfen.
1 Dies gilt bezogen auf den BTVA insbesondere im Vergleich zur kommerziellen Medienwirtschaft und allgemeinen Wirtschaft.
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