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21. Bericht | Kapitel 5 2. Programmverbreitung | Bestandsbedarf
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Der von ARTE angemeldete Aufwand, welcher durch ARTE Deutschland getragen wird, ist in der folgenden Tabelle dokumentiert:
Tab. 37 Aufwand für die Programmverbreitung – Anmeldung von ARTE zum 21. Bericht im Vergleich zur Anmeldung zum 20. Bericht (in T€)
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1. Terrestrische Verteilung
Fernsehprogramme
2. Satellitenausstrahlung
Fernsehprogramme
3. Kabelverbreitung
4. Hoheitsaufgaben Hörfunk/Fernsehen
5. Sonstige Leitungen und Leitungsnetze
6. Sonstiges
nachrichtlich:
Verbreitung auf IP-Netzen (50 %-Anteil ARTE D)
a) Telemedien
b) Livestreaming (ohne Webchannels)
c) Webchannels
2017-2020 2017-2020 Anm. 20. Bericht Anm. 21. Bericht
0 0
10.972 10.973
(10.972) (10.973)
0 0
0 0
0 0
0 0
2.851 3.227
(2.566) (2.905)
(285) (323)
(0) (0)
Differenz
0
1
0
0
0
0
Summe Aufwand für Programmverbreitung
10.972
10.973
1
Summe der nachrichtlichen Positionen
2.851
13.823
3.227
14.200
377
Summe Aufwand für Programmverbreitung inkl. der nachrichtlichen Positionen
378
In der Summe belaufen sich die Kosten gemäß Anmeldung zum 20. Bericht genau wie zum 21. Bericht auf 11,0 Mio. €. Zu diesen Kosten sind die hier nur nachrichtlich aufgeführten Beträge für die Verbreitung auf IP-Netzen in Höhe von 2,9 Mio. € bzw. 3,2 Mio. € zu addieren, die ARTE Deutschland im Rahmen des Mitgliedsbeitrags für ARTE G.E.I.E. zahlt.
Die Kommission hatte in ihrem 20. Bericht den angemeldeten Bedarf unverändert anerkannt und erkennt den von ARTE zum 21. Bericht angemeldeten Bedarf in Höhe von 11,0 Mio. € (bzw. von 14,2 Mio. € unter Einschluss der nachrichtlich aufgeführten Positionen) ebenfalls unverändert an.
2.5 Kosten der Verbreitung über IP-Netze
Die Kommission hatte die Rundfunkanstalten in ihrem Anforderungsschreiben zum 21. Bericht gebeten, eine mittelfristige, mindestens fünfjährige Prognose der Nutzungs- und Kosten- entwicklung bei den Angeboten über IP-Netze zu erstellen, also zumindest das Jahr 2021 einzubeziehen. Erbeten waren auch Aussagen darüber, wie sich die möglichen Aufwands- steigerungen in diesem Bereich in Minderungen bei den Kosten der Verbreitung über die klassischen Verbreitungswege niederschlagen werden. Tabelle 38 stellt die Entwicklung der
in den Anmeldungen zum 21. Bericht im Vergleich zu denen zum 20. Bericht dokumentierten Steigerungen dar. Bei der ARD sind die Kosten der IP-Verbreitung der GSEA und die Kosten
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