Page 97 - KEF 21. Bericht
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21. Bericht | Kapitel 5 2. Programmverbreitung | Bestandsbedarf
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dass die ARD eine Abschaltung zur Jahresmitte 2020 für erreichbar hält (vgl. Tz. 94), geht die Kommission davon aus, dass dieser Termin auch für das ZDF erreichbar sein wird. Als Folge einer besonderen Vertragssituation mit dem Satellitenbetreiber würde die Abschaltung zur Jahresmitte 2020 beim ZDF jedoch nicht zu einer Verminderung der Aufwendungen führen.
Die Kosten der Verbreitung auf IP-Netzen waren im 20. Bericht für 2017 bis 2020 mit
14,7 Mio. € anerkannt worden. Die Kommission hatte den angemeldeten Bedarf um
10,4 Mio. € gemindert. Sie hatte eine Steigerung um 42,5 % im Vergleich zur Vorperiode ak- zeptiert, wohingegen das ZDF einen Zuwachs um 144 % prognostiziert hatte.
Mit den Anmeldungen zum 21. Bericht benennt das ZDF die Kosten für 2013 bis 2016 mit 10,1 Mio. €. Dieser Wert liegt um 0,2 Mio. € unter dem zum 20. Bericht für diese Periode angemeldeten Betrag. Für 2017 bis 2020 prognostiziert das ZDF einen Betrag von 33,5 Mio. €. Dies entspricht einem Anstieg gegenüber der Vorperiode um 232 %. Die ARD geht von einem Zuwachs um 84,2 % aus. Da derzeit ARD und ZDF die zugehörigen technischen Leistungen gemeinsam ausschreiben, sieht es die Kommission als gerechtfertigt an, die von der ARD angemeldete Steigerungsrate von 84,2 % als Referenz zu verwenden. Sie mindert den Bedarf daher um 14,9 Mio. € und erkennt einen Bedarf von 18,6 Mio. € an.
Die Kommission erkennt für 2017 bis 2020 einen Aufwand für die Programmverbreitung von 253,1 Mio. € an. Der anerkannte Betrag für 2017 bis 2020 liegt um 14,9 Mio. € unter der An- meldung des ZDF von 268,0 Mio. €.
2.3 Deutschlandradio
Beim Deutschlandradio erkennt die Kommission für 2017 bis 2020 einen Aufwand für die Pro- grammverbreitung von 70,9 Mio. € an, das sind jährlich 17,7 Mio. €. Der anerkannte Betrag für 2017 bis 2020 entspricht dem angemeldeten Bedarf.
Im Vergleich zu den Feststellungen des 20. Berichts bleibt der anerkannte Betrag nahezu unverändert.
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