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21. Bericht | Kapitel 5 2. Programmverbreitung | Bestandsbedarf
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Die Kommission erkennt für die Verbreitung der Hörfunk- und Fernsehprogramme per Satellit 171,6 Mio. € an.
Die Kosten der Verbreitung über IP-Netze (ohne Kostenanteile der GSEA und des IP-Eigen- betriebs) lagen für 2013 bis 2016 gemäß Anmeldung zum 20. Bericht bei 28,5 Mio. € und zum 21. Bericht bei 24,6 Mio. €. Für 2017 bis 2020 wurden im 20. Bericht 40,6 Mio. € angemeldet und von der Kommission auch anerkannt. Zum 21. Bericht wurden für 2017 bis 2020 46,9 Mio. € angemeldet. Im Vergleich zu 2013 bis 2016 entspricht dies einer Steigerung um 90,6 %.
Berücksichtigt man auch die Kosten der GSEA und des IP-Eigenbetriebs, so liegen die Beträge bei (20. Bericht 2013 bis 2016) 61,3 Mio. € (21. Bericht 2013 bis 2016) 56,1 Mio. € (20. Bericht 2017 bis 2020) 95,4 Mio. € (21. Bericht 2017 bis 2020) 103,3 Mio. €. Im Vergleich zu 2013 bis 2016 entspricht dies einer Steigerung um 84,2 %.
Wie in Abschnitt 2.5 ausgeführt, gehen ARD, ZDF und Deutschlandradio einvernehmlich davon aus, dass die eigentlichen Kosten der IP-Verbreitung, also die Kosten pro GigaByte (GByte) zwar in der Vergangenheit kontinuierlich gesunken sind, nun aber ein stabiles Plateau erreicht haben. Die Kosten werden danach also annähernd proportional zur von den Pro- grammanbietern nur bedingt steuerbaren Nutzung steigen. In Anbetracht dieser Entwicklung erkennt die Kommission die angemeldeten Beträge unverändert an.
Unter der Überschrift „Sonstiges“ meldet die ARD einen Bedarf von 59 Mio. € unter Nen- nung der Sachverhalte, jedoch ohne quantitative Differenzierung an. Auf Nachfrage der Kommission erläuterte die ARD die Detailbeträge. Die Kommission erkennt einen Betrag
von 45,3 Mio. € an. Sie mindert den angemeldeten Bedarf damit um 13,7 Mio. €. Die Minde- rungen beziehen sich zum einen auf Reservemittel für evtl. anfallende Hoheitskosten, zum anderen auf Aufwendungen zur Ausstrahlung der TV-Programme in der Qualitätsstufe SDTV. Unter Moderation der Landesmedienanstalten beteiligt sich die ARD, wie das ZDF, an einem „Runden Tisch“ zur Zukunft der Satellitenverbreitung. Gegenstand ist auch die Frage, wann die Parallelausstrahlung von Fernsehprogrammen in den Qualitätsstufen SDTV und HDTV beendet werden kann. Es besteht nunmehr die Hoffnung, dass ein solcher Schritt seitens der öffentlich-rechtlichen Programmanbieter zur Jahresmitte 2020 möglich sein könnte. Damit ist ein in der Position „Sonstiges“ enthaltener Bedarf für die zweite Jahreshälfte 2020 nicht mehr erforderlich. Diesen erkennt die Kommission daher auch nicht an.
Die Kommission mindert den von der ARD angemeldeten Gesamtbedarf für die Programmver- breitung in Höhe von 753,0 Mio. € um 17,4 Mio. €.
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