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Bestandsbedarf | 2. Programmverbreitung Kapitel 5 | 21. Bericht
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sind die hier nur nachrichtlich genannten Beträge für die Verbreitungskosten der GSEA, also speziell der Online-Angebote der ARD, der Tagesschau etc., die Kosten für die Entwicklungs- projekte, den Eigenbetrieb und eine Korrekturgröße zu addieren. Es resultieren hieraus ge- mäß Anmeldung zum 20. Bericht 1.353,4 Mio. €, die sich mit der Anmeldung zum 21. Bericht auf 1.297,3 Mio. € verringern.
Die Analyse der Kostenentwicklung muss mit den Kosten der Sonstigen Leitungen und der Lei- tungsnetze starten. Der hier ausgewiesene Zuwachs um 41,1 Mio. € ist insofern ein Artefakt, als zwischen den Anmeldungen zum 20. Bericht und denen zum 21. Bericht eine strukturelle Veränderung der Netze durch die Beauftragung kombinierter Zuführungsnetze für Hörfunk und Fernsehen stattgefunden hat. Die Darstellung in Tabelle 34, welche die Vergleichbar-
keit zu der Darstellung im 20. Bericht ermöglichen soll, kann diese strukturelle Veränderung nicht abbilden. Während mit den Anmeldungen zum 20. Bericht für 2017 bis 2020 Kosten
für Hörfunkleitungen von 17,6 Mio. €, für Fernsehleitungen von 29,8 Mio. € und für Sonstige Leitungen von 144,2 Mio. € (in Summe 191,6 Mio. €) angemeldet worden waren, sind es im 21. Bericht für Hörfunkleitungen nur 2,8 Mio. €, für Fernsehleitungen nur 5,4 Mio. €, dafür aber für Sonstige Leitungen 185,2 Mio. € (in Summe 193,4 Mio. €). Die Steigerung beläuft sich damit unter dem Strich auf 1,8 Mio. €, was 1 % entspricht.
Die in Tabelle 34 ausgewiesene Kostenminderung bei der terrestrischen Verteilung um
61,9 Mio. € liegt unter Berücksichtigung der Kostenverschiebungen bei den Sonstigen Lei- tungen und Leitungsnetzen tatsächlich bei 22,6 Mio. €. Davon entfallen 2,2 Mio. € auf den Hörfunk und 20,4 Mio. € auf das Fernsehen. Besonders bemerkenswert ist dabei die Kosten- minderung bei den Fernseh-Ausstrahlungskosten, die den Umstieg von der ersten Generation des terrestrischen Digitalfernsehens (DVB-T) auf die zweite Generation (DVB-T2) umfasst.
Der Aufwand für die Satellitenverbreitung der Hörfunkprogramme liegt seit Jahren bei ca.
4,3 Mio. € p.a. Im Gegensatz dazu sollen die Kosten für die Satellitenverbreitung der TV-Pro- gramme steigen. Für 2013 bis 2016 benannten die Anmeldungen zum 20. Bericht 185,1 Mio. €, von denen 76,4 Mio. € das mittlerweile in den Bestand überführte Entwicklungsprojekt HDTV betrafen. Die Anmeldung zum 21. Bericht nennt für 2013 bis 2016 185,1 Mio. €. Für 2017 bis 2020 meldete die ARD zum 20. Bericht 156,1 Mio. € an, zum 21. Bericht jedoch 157,7 Mio. €. Dies entspricht einer Steigerung um 1,6 Mio. € bzw. 1 %.
Ein Vergleich der Kosten-Prognosen der ARD mit denen des ZDF (s. Tab. 35) zeigt deutliche Unterschiede. Das ZDF meldet eine Kostenreduktion um 12,6 % an. Die Kommission akzeptiert die Anmeldung der ARD daher nicht in voller Höhe. Wie die ARD mitteilt, enden die Verträge mit dem Satellitenbetreiber für einige der Satellitenkanäle (Transponder) am 31. Dezember 2018. Es muss der ARD gelingen, die Kosten für die Jahre 2019 ff. in Folgeverhandlungen deutlich zu reduzieren. Die Kommission geht von einer erreichbaren Kostenminderung um
6,3 % aus. Das entspricht der Hälfte der vom ZDF prognostizierten Kostenreduktion. Sie min- dert daher die angemeldeten Kosten der TV-Verbreitung per Satellit für die Jahre 2019 und 2020 um jeweils 6,3 % – in Summe um 3,7 Mio. €. Bezogen auf die Kosten der Satellitenver- breitung der Programme in der Qualitätsstufe SDTV sind dies nach Angaben der ARD 12 %.
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