Page 96 - KEF 21. Bericht
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Differenz
-16.800
-8.300
8.400
0
-200
319
0
Summe Aufwand für Programmverbreitung
284.600
268.019
-16.581
Bestandsbedarf | 2. Programmverbreitung Kapitel 5 | 21. Bericht
Tz. 96
2.2 ZDF
Beim ZDF erkennt die Kommission für 2017 bis 2020 einen Aufwand für die Programmver- breitung von 253,1 Mio. € an, das sind jährlich 63,3 Mio. €. Der anerkannte Betrag für 2017 bis 2020 liegt um 14,9 Mio. € unter der Anmeldung des ZDF von 268,0 Mio. €. Die Differenz resultiert aus einer Kürzung der für die Verbreitung auf IP-Netzen angemeldeten Kosten.
Im Vergleich zu den Feststellungen des 20. Berichts sinkt der anerkannte Betrag um
13,0 Mio. €. Bei der Beurteilung dieses Betrags ist zu berücksichtigen, dass gemäß Anmeldung sowohl die Kosten der terrestrischen Programmverteilung als auch die der Satellitenausstrah- lung unter den im 20. Bericht anerkannten Werten liegen.
Der vom ZDF angemeldete Aufwand ist in der folgenden Tabelle dokumentiert:
Tab. 35 Aufwand für die Programmverbreitung
Anmeldung des ZDF zum 21. Bericht im Vergleich zur Anmeldung zum 20. Bericht (in T€)
1. Terrestrische Verteilung
Fernsehprogramme
2. Satellitenausstrahlung
Fernsehprogramme
3. Kabelverbreitung
Fernsehprogramme
4. Verbreitung auf IP-Netzen
a) Telemedien
b) Livestreaming (ohne Webchannels)
c) Webchannels
Hoheitsaufgaben Hörfunk/Fernsehen
Sonstige Leitungen und Leitungsnetze
2017-2020 Anm. 20. Bericht1
168.000
(168.000)
64.000
(64.000)
0
(0)
25.100
(16.596)
(8.505)
(0)
5.500
22.000
2017-2020 Anm. 21. Bericht
151.200
(151.200)
55.700
(55.700)
0
(0)
33.500
(0)
(0)
(0)
5.300
22.319
0
94
Tz. 97
Tz. 98
Tz. 99
In der Summe belaufen sich die Kosten gemäß Anmeldung zum 20. Bericht auf 284,6 Mio. € und verringern sich mit den Anmeldungen zum 21. Bericht auf 268,0 Mio. €. Hinzuzurechnen sind nichtabzugsfähige Vorsteuern in Höhe von 20,8 Mio. €, die  nanzbedarfswirksam im Sachaufwand erfasst werden.
Besonders bemerkenswert ist, dass die Kosten der terrestrischen Verteilung den Übergang von DVB-T auf DVB-T2 beinhalten, der vom ZDF nicht als Entwicklungsprojekt angemeldet worden war. Der Übergang soll zu einer Verminderung der Aufwendungen für die terrestrische Vertei- lung um 10 % führen.
Das ZDF geht davon aus, dass die Satelliten-Ausstrahlung ihrer Programme in der Qualitäts- stufe SDTV bis 2020 fortgesetzt werden muss. In ihrem 20. Bericht hatte die Kommission die Kosten der SDTV-Ausstrahlung für das Jahr 2020 nicht anerkannt. In Anbetracht der Tatsache,
Sonstiges 0
1 Beim ZDF angepasst an veränderte Abgrenzungen im 21. Bericht.






























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