Page 98 - KEF 21. Bericht
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Differenz
-143
158
0
0
0
-80
0
Summe Aufwand für Programmverbreitung
71.007
70.942
-65
Summe der nachrichtlichen Positionen
69.700
140.707
62.350
133.292
-7.350
Summe Aufwand für Programmverbreitung inkl. der nachrichtlichen Positionen
-7.415
Tz. 103
Der vom Deutschlandradio angemeldete Aufwand ist in der folgenden Tabelle dokumentiert:
Tab. 36 Aufwand für die Programmverbreitung – Anmeldung des Deutschlandradios zum 21. Bericht im Vergleich zur Anmeldung zum 20. Bericht (in T€)
Bestandsbedarf | 2. Programmverbreitung Kapitel 5 | 21. Bericht
1. Terrestrische Verteilung
Hörfunkprogramme
Senderkosten
festgemietete Ü- u. M-Leitungen
2. Satellitenausstrahlung
3. Kabelverbreitung
4. Verbreitung auf IP-Netzen
a) Telemedien
b) Livestreaming (ohne Webchannels)
c) Webchannels
5. Hoheitsaufgaben Hörfunk/Fernsehen
6. Sonstige Leitungen und Leitungsnetze
7. Sonstiges
nachrichtlich:
Projekt Digitaler Hörfunk
2017-2020 Anm. 20. Bericht
65.323
(63.500)
(1.823)
1.600
0
1.220
(680)
(540)
(0)
1.164
1.700
0
69.700
2017-2020 Anm. 21. Bericht
65.180
(63.500)
(1.680)
1.600
0
1.220
(680)
(540)
(0)
1.322
1.620
0
62.350
Tz. 104
Tz. 105
In der Summe belaufen sich die Kosten gemäß Anmeldung zum 20. Bericht auf 71 Mio. € und verringern sich mit der Anmeldung zum 21. Bericht geringfügig. Zu diesen Kosten sind die hier nur nachrichtlich genannten Beträge für das Entwicklungsprojekt „Digitaler Hörfunk“ in Höhe von 69,7 Mio. € bzw. 62,4 Mio. € zu addieren. Für die Anmeldung zum 20. Bericht resul- tieren 140,7 Mio. €, zum 21. Bericht 133,3 Mio. €.
Die Kommission hatte in ihrem 20. Bericht den angemeldeten Bedarf unverändert anerkannt und erkennt den vom Deutschlandradio zum 21. Bericht angemeldeten Bedarf in Höhe von 70,9 Mio. € ebenfalls unverändert an. Wie in Tz. 284 bzw. Tz. 290 erläutert, mindert die Kom- mission den für die terrestrische Programmverbreitung per UKW und DAB+ in Summe ange- meldeten Finanzbedarf wie im 20. Bericht um 3,3 Mio. €.
2.4 ARTE
Bei ARTE erkennt die Kommission für 2017 bis 2020 einen Aufwand für die Programmver- breitung von 11,0 Mio. € an, das sind jährlich 2,75 Mio. €. Der anerkannte Betrag für 2017 bis 2020 entspricht dem angemeldeten Bedarf.
Im Vergleich zu den Feststellungen des 20. Berichts bleibt der anerkannte Betrag unverändert.
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