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21. Bericht
Glossar
Programmdirektion Erstes Deutsches Fernsehen:
Koordinationszentrale in München für das ARD-Gemeinschaftsprogramm Das Erste. Auch zu- ständig für die Koordination der ARD-Zulieferungen zu 3sat und ARTE.
RÄStV:
s. Rundfunkänderungsstaatsvertrag.
Reinvestitionsquote:
Relation von berücksichtigungsfähigen Investitionen und Abschreibungen.
RFinStV:
s. Rundfunk nanzierungsstaatsvertrag.
RStV:
s. Rundfunkstaatsvertrag.
Rück üsse:
Mittel aus dem Anteil der Landesmedienanstalten am Rundfunkbeitrag, die aufgrund landes- gesetzlich festgelegter Vorabzuweisung oder aus Beitragsmitteln, die von den Landesmedien- anstalten nicht verbraucht werden, an die Landesrundfunkanstalt zurück ießen.
Rücklagen nach § 1 Abs. 4 RFinStV:
§ 1 Abs. 4 RFinStV fordert die Bildung einer Rücklage, wenn die Gesamterträge den Gesamt- aufwand um mehr als 10 % der jährlichen Beitragseinnahmen übersteigen. In Rücklagen eingestellte Überschüsse werden bei der Bedarfsermittlung mit einbezogen, vgl. § 3 Abs. 2 S. 3 RFinStV.
Rückstellungen:
Sind nach Handelsrecht Verbindlichkeiten, Verluste oder Aufwendungen, die hinsichtlich ihrer Entstehung oder Höhe ungewiss sind, aber mit hinreichend großer Wahrscheinlichkeit erwartet werden. Durch ihre Bildung sollen später zu leistende Ausgaben den Perioden ihrer Verursa- chung zugerechnet werden.
Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RÄStV):
Änderungsstaatsverträge sind eigenständige gesetzliche Regelungen, mit denen die Länder den jeweils geltenden (Rundfunk-)Staatsvertrag fortschreiben. Aktueller Stand ist der
20. RÄStV.
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV):
Rechtliche Grundlage für den Rundfunkbeitrag, regelt, wer den Rundfunkbeitrag zu zahlen hat, sowie Ermäßigungen, Befreiungen und die Erhebung des Rundfunkbeitrags.
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