Page 410 - KEF 21. Bericht
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Glossar
21. Bericht
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Multiplattformverfügbarkeit:
Inhalte bzw. Anwendungen (Apps) werden auf unterschiedlichen Plattformen und Endgeräten bereitgestellt. Zu den Plattformanbietern gehören beispielsweise facebook, YouTube, Amazon und Google. Durch die Multiplattformverfügbarkeit soll auch bei den unterschiedlichen Endge- räten – vom Fernsehgerät über das Smartphone bis zum Tablet – die Ausstrahlung der Inhalte gewährleistet werden.
Nettowerbeumsätze:
Bruttowerbeumsätze nach Abzug von Rabatten, Provisionen und Skonti (Erlösschmälerungen).
Off-Air-Veranstaltungen:
Von Rundfunksendern organisierte Veranstaltungen wie Konzerte, die nicht oder nur zum Teil im Hörfunk oder Fernsehen ausgestrahlt werden.
Pageimpressions:
Kategorie für die Onlinenutzung. Registriert wird der Abruf einer einzelnen Seite mit einem Webbrowser.
Partnerprogramme:
Von ARD und ZDF gemeinsam veranstaltete Programme, also „KIKA – Der Kinderkanal“ und „phoenix – Der Ereignis- und Dokumentationskanal“ sowie 3sat (zusammen mit Partnern aus Ös- terreich und der Schweiz) und „ARTE – Der Europäische Kulturkanal“ (mit französischen Partnern).
Pensionskasse Rundfunk (PKR):
Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit für die freien Mitarbeiter der Rundfunkanstalten und deren Tochterunternehmen mit Sitz in Frankfurt am Main.
Personalaufwand ohne Altersversorgung:
Beim Personalaufwand ohne Altersversorgung handelt es sich um den Aufwand für aktiv Beschäftigte einschließlich Sozialversicherung, Beihilfe und Personalnebenkosten. Enthalten sind auch die Zahlungen an Aushilfen und Auszubildende. Nicht enthalten sind der Aufwand für Vorruhestand sowie die Gehaltsaufwendungen und Sozialversicherungsbeiträge für Alters- teilzeit. Nicht erfasst ist durch diese Abgrenzung auch der Aufwand für freie Mitarbeit und Arbeitnehmerüberlassung. Er ist im Programmaufwand bzw. im Sachaufwand ausgewiesen.
Planstellen:
Im Stellenplan ausgewiesene Stellen; der Stellenplan ist verbindlicher Bestandteil des Haus- halts- oder Wirtschaftsplans der Anstalt und wird von den zuständigen Gremien beschlossen. Er stellt die Ermächtigung dar, Stellen in bestimmten Wertigkeiten und organisatorischen Zuord- nungen zu besetzen, s. auch sonstige Stellen.
















































































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