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21. Bericht
Glossar
Leistungs- und Gegenleistungsaustausch (LUGA):
Zwischen RB bzw. SR und anderen ARD-Landesrundfunkanstalten vereinbarte Sach- und Dienstleistungen auf verschiedenen Gebieten (z.B. bestimmte Programmleistungen) mit dem Ziel der zusätzlichen Entlastung von RB und SR neben dem staatsvertraglichen Finanzausgleich; entsprach dem Wunsch der Länder von 1999; weitgehende Umwandlung in direkte Geldleis- tungen ab 2015, restliche Leistungen sind sog. verbleibender LUGA.
Leistungsvergütungen:
Honoraraufwand der Anstalten für freie Mitarbeiter.
LUGA:
s. Leistungs- und Gegenleistungsaustausch.
Marktkonformität:
Marktkonformes Verhalten bedeutet, dass der Leistungsaustausch zwischen Rundfunkanstalt und Beteiligungsunternehmen zu Bedingungen abgewickelt wird, die auch voneinander unabhängige fremde Dritte vereinbart hätten (Grundsatz des Fremdvergleichs). Gleiches gilt für Leistungsbezie- hungen zwischen den Beteiligungsunternehmen der Rundfunkanstalten, vgl. auch § 16a RStV.
Mehrheitsbeteiligung:
Die Beteiligungsquote einer oder mehrerer Anstalten an einem Beteiligungsunternehmen beträgt mindestens 50 %.
Minderheitsbeteiligung:
Die Beteiligungsquote einer oder mehrerer Anstalten zusammen an einem Beteiligungsunter- nehmen beträgt unter 50 %.
Mitarbeiterkapazität:
Anzahl der Arbeitskräfte umgerechnet in Vollzeit-Arbeitskräfte; s. Vollzeitäquivalente (VZÄ) bzw. englisch: Full-time equivalent (FTE).
Mittelbare Beteiligung:
Unternehmen in der Rechtsform des privaten Rechts, an dem die Rundfunkanstalten allein oder gemeinsam mit anderen Rundfunkanstalten oder anderen Gesellschaftern nur über eine unmittelbare Beteiligung (Tochterunternehmen), wie z.B. über ihre Werbegesellschaften, betei- ligt sind. Wird auch als Enkelunternehmen bezeichnet.
Mittelfristige Finanzplanung (MiFriFi):
Finanzplanungen der Rundfunkanstalten für die laufende und die kommende Beitragsperiode.
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