Page 272 - KEF 21. Bericht
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Wirtschaftlichkeitsbericht Kapitel 9 | 21. Bericht
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Tz. 481
5. Sonderuntersuchung IT-Strukturen
Die Anstalten haben die Vorschläge der Kommission aus dem 20. Bericht zur IT-Landschaft der Rundfunkanstalten in weiten Teilen aufgegriffen.
Nach der Erwartung der Kommission sollte für eine effektive Kooperation von IT-bezogenen Projekten eine zentrale Steuerung mit verp ichtendem Charakter und Durchgriffsrechten eingerichtet werden. Die ARD hat hierzu ein konkretes Kooperationsmodell entwickelt. Al- lerdings bleibt im ARD-Konzept die Freiwilligkeit von Kooperationen grundsätzlich bestehen. Das dargelegte Kooperationsmodell bleibt damit in seiner Wirksamkeit erheblich hinter den Erwartungen der Kommission zurück.
Eine weitere Erwartung der Kommission betraf die umfassendere Nutzung des Informations-Ver- arbeitungs-Zentrums (IVZ). Inzwischen haben sich alle Rundfunkanstalten am IVZ beteiligt. Aller- dings ist eine Nutzung einzelner Dienstleistungen des IVZ nach wie vor nicht verbindlich und die prozentuale Beteiligung an dieser organisatorisch verfestigten Kooperation sehr unterschiedlich.
Im Hinblick auf die geforderte Hebung von Wirtschaftlichkeitspotenzialen haben die Anstal- ten Maßnahmen entwickelt sowie erste Schritte zu ihrer Umsetzung eingeleitet. Alle Anstal- ten zusammen planen Einsparungen bis 2024 von 114,2 Mio. € und ab 2025 von 40,1 Mio. €. Dabei werden die Einsparungen bis 2020 durch Investitionen und Umsetzungskosten der Wirtschaftlichkeitsprojekte vollständig kompensiert. Eine zusätzliche Einsparung wird sich bei der ARD aus dem Projekt crossmediales Mediendatensystem einstellen.
Der Erfolg der Projekte hängt bei der ARD allerdings wesentlich von dem erreichbaren Umfang der Kooperation der Rundfunkanstalten ab. Die Anstalten müssen erhebliche An- strengungen unternehmen, um die selbst gesteckten Ziele zu erreichen. Die Projekte sind im Rahmen der bestehenden Organisationsstruktur und des bestehenden Rechtsrahmens mit erheblichen Umsetzungsrisiken verbunden.
Die Kommission hebt mit dem 21. Bericht die Sperre für die ARD (32,82 Mio. €), für das ZDF (5,92 Mio. €) sowie für das Deutschlandradio (1,26 Mio. €) auf. Allerdings erwartet sie, dass bereits zum 22. Bericht erkennbar wird, dass sich der Umfang von Kooperationen der Rund- funkanstalten im vorgesehenen Umfang positiv entwickelt. Ferner erwartet die Kommission, dass sich die ARD zeitnah und mit hoher Priorität mit der Konsolidierung bzw. Auslagerung von Rechenzentrumsleistungen befasst und darüber hinaus erhebliche Einsparpotenziale aus der Harmonisierung von Geschäftsprozessen realisiert.
Für den 22. Bericht erwartet die Kommission bereits in den Anmeldungen der Anstalten eine deutliche Verbesserung von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit im Bereich der IT.
Als Teil des Wirtschaftlichkeitsberichts führt die Kommission Sonderuntersuchungen durch. Damit will sie jeweils einen Ausgabenbereich detailliert und mit externer Unterstützung auf Potenziale von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit untersuchen.























































































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