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Wirtschaftlichkeitsbericht Kapitel 9 | 21. Bericht
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schaftlichkeitspotenziale auch im angestrebten Umfang realisiert werden können. Denn in der bisherigen, allein auf optionale Kooperation ausgerichteten Struktur waren die Landesrund- funkanstalten nicht in der Lage, ihre Betriebsmodelle und Prozesse in der IT in ausreichendem Umfang zu harmonisieren.
Nach Darstellung der ARD ist ein mit übergeordneter Entscheidungs- und Regelungsbefugnis ausgestatteter CIO mit der Struktur der ARD und der Landesrundfunkanstalten unvereinbar. Die Autonomie bei der Entscheidungs ndung und den Kompetenzen der Intendantin bzw. des Intendanten sowie die Befugnisse der Gremien wären u.a. beeinträchtigt. Der Autonomie der Anstalten entspreche das Modell einer kompromiss- und konsensorientierten Arbeitsweise.
Auf dieser Grundlage hat die ARD einen alternativen Ansatz entwickelt, um eine deutliche Ausweitung der Harmonisierung der IT-Strukturen im Einklang mit den rechtlichen Rahmen- bedingungen der Rundfunkanstalten zu erreichen. Das Deutschlandradio und die Deutsche Welle sind mit eingebunden. Das Vorgehensmodell „IT-Strategie“ nimmt jeweils die bei den Anstalten bestehenden IT-Vorhaben zum Ausgangspunkt („Bottom-Up-Ansatz“). Sofern die Vorhaben als „kooperationsfähig“ eingestuft werden, werden sie in abgestimmten Prozessen gemeinsam bearbeitet. Aus der Zusammenfassung der gemeinsam zu initiierenden Projekte wird jährlich eine Roadmap für IT-Vorhaben abgeleitet. Die Wirksamkeit des Modells soll über eine Umsetzungsrichtlinie zur IT-Strategie sichergestellt werden, die eine klare Rollenbeschrei- bung aller Prozessbeteiligten beinhaltet. Die Umsetzungsrichtlinie zur IT-Strategie ist von der Produktions- und Technikkommission (PTKO) im August 2017 verabschiedet worden und lag der Kommission vor.
Mit dem dargestellten Kooperationsmodell wählen die Anstalten eine Vorgehensweise, die in ihrer Wirksamkeit erheblich hinter den Erwartungen der Kommission zurückbleibt. Zwar wird durch die beabsichtigte Einführung von stringenten Regeln für das Identi zieren, Eingehen und Umsetzen von Kooperationen ein erhöhter Verp ichtungscharakter bei den Rundfunkan- stalten erreicht. Durch die Etablierung eines festen „Netzwerk IT-Vorhaben“ wird ferner die Dauerhaftigkeit des Modells unterstützt. Auch hat die Intendantenrunde ihre Unterstützung bei der Umsetzung des vorgeschlagenen Prozesses als Top-Down-Prozess bekräftigt. Die ARD ist überzeugt, dass dieses Kooperationsmodell die Ergebnisse hervorbringen wird, die auch durch eine zentrale Instanz hervorgebracht würden.
In der Tendenz ist aber nicht absehbar, dass der Optionscharakter für das Eingehen von IT-Vor- haben aufgehoben wird. Potenzielle kartellrechtliche Risiken erschweren derzeit zudem eine Kooperation. Zur Ausräumung zumindest dieser kartellrechtlichen Probleme wird eine sog. Betrauungslösung diskutiert, die mittels Änderung des Rundfunkstaatsvertrags normiert wer- den soll. Damit bleibt abzuwarten, ob die ARD mit dieser prozessbasierten „Entscheidungsins- tanz“ in der Lage sein wird, die identi zierten Wirtschaftlichkeitspotenziale in ausreichendem Umfang zu realisieren.