Page 270 - KEF 21. Bericht
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3. Ergänzende Feststellungen
3.1 Personalaufwand
Für die langfristige Wirtschaftlichkeit der Aufgabenerfüllung durch die Rundfunkanstalten hat der Personalbereich besondere Bedeutung:
ƒ zum einen wegen der  nanziellen Größenordnungen: Für festes Personal, freie Mitarbeiter und Arbeitnehmerüberlassung wendeten die Rundfunkanstalten 2015 rund 2,9 Mrd. € auf. Das ist etwa ein Drittel des Gesamtaufwands. Hinzu kommen rund 400 Mio. € für Personal in den Beteiligungsgesellschaften (vgl. Kap. 5.3.3, Tab. 62);
ƒ zum anderen wegen der langfristigen Bindungen, die die Anstalten durch die Beschäftigung von Personal eingehen. Je höher die festen Bindungen sind, desto schwieriger ist die kurz- und mittelfristige Anpassung an veränderte technische oder programmliche Anforderungen.
Aus Sicht der Kommission müssen Produktivitätssteigerungen und insbesondere die Auswir- kungen der Digitalisierung zu weiteren Reduzierungen bei den besetzten Stellen und damit zur Begrenzung des Personalaufwands führen. Im Ergebnis erwartet die Kommission auch über das Jahr 2020 hinaus eine weitere Reduzierung der Personalbestände der Rundfunkan- stalten, mindestens im Umfang der vergangenen Jahre.
Die altersbedingten Personalabgänge bei den Rundfunkanstalten eröffnen in den nächsten Jahren die Möglichkeiten für eine sozial verträgliche Personalreduzierung, aber auch für die erforderliche Anpassung an technische und programmliche Anforderungen. Notwendig ist auch eine kontinuierliche Anpassung von Quali kation und Beschäftigungsstruktur in einem grundsätzlich veränderten Umfeld für Medienanbieter.
Für eine wirtschaftliche Aufgabenerfüllung unabdingbar ist eine aktive Steuerung dieses Pro- zesses durch die Anstalten. Die Anstalten haben Ansätze für eine einheitliche Steuerung der verschiedenen Beschäftigungsformen entwickelt. Die Kommission erwartet aber eine zügige Weiterentwicklung dieser Konzepte zur Praxisreife. Hinzukommen muss die Ausfüllung und Konkretisierung der vorgelegten Personalkonzepte für einen mittelfristigen Zeitraum.
Dabei bewertet die Kommission Umschichtungen aus der Freien Mitarbeit und der Arbeit- nehmerüberlassung in feste Stellen kritisch. Sie verringern die mit diesen Beschäftigungsfor- men ursprünglich angestrebte Flexibilität, erschweren den Strukturwandel sowie notwendige Neuausrichtungen. Darüber hinaus verursachen sie langfristige Zusatzkosten insbesondere in der Altersversorgung. Für die Zukunft müssen Fehlsteuerungen wie die arbeitsrechtlichen Ver- festigungen in der Freien Mitarbeit durch ef ziente Steuerungssysteme vermieden werden.
3.2 Einführung der zweiten Generation des terrestrischen Digitalfernsehens (DVB-T2)
In Deutschland startete DVB-T2 am 29. März 2017 im Regelbetrieb. Während einer Vorlauf- phase waren in einigen Ballungsräumen ab Mai 2016 sechs frei empfangbare öffentlich-recht-
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Wirtschaftlichkeitsbericht Kapitel 9 | 21. Bericht
















































































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