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21. Bericht | Kapitel 9 Wirtschaftlichkeitsbericht
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liche und private Programme ausgestrahlt worden. Anders als ursprünglich geplant, ver- zichteten die Programmanbieter auf die parallele Ausstrahlung von DVB-T und DVB-T2, den sogenannten Simulcast, und stellten die DVB-T-Versorgung kurzfristig ein.
Die ARD hatte die Aufwendungen für die Einführung von DVB-T2 als Entwicklungsprojekt angemeldet. Im Wesentlichen als Folge des Verzichts auf den Simulcast planen die Anstal- ten im Vergleich zu den Anmeldungen zum 20. Bericht eine Verringerung der Projektkosten um 4,1 Mio. €. Zusätzlich sinken die im Bestandsbedarf betrachteten Aufwendungen für die terrestrische Verbreitung der Fernsehprogramme unter Bereinigung der Kostenverschiebun- gen bei den Sonstigen Leitungen und Leitungsnetzen um 20,4 Mio. €.
Das ZDF hatte den Übergang von DVB-T auf DVB-T2 nicht als Entwicklungsprojekt angemeldet. In der Konsequenz der Neugestaltung der Verträge mit dem Sendernetzbetreiber und einem Verzicht auf den Simulcast plant die Anstalt im Vergleich zu den Anmeldungen zum 20. Bericht eine Verringerung der Kosten der terrestrischen Programmverteilung um 16,8 Mio. €.
3.3 Einsparpotenziale aufgrund von Benchmarking
Die Kommission hat wiederholt die Wirtschaftlichkeit der Produktionsbetriebe der Anstalten untersucht und über ein Benchmarking Einsparpotenziale quanti ziert (vgl. Tzn. 625 bis 648). Die Anstalten haben inzwischen auf diese Untersuchungen reagiert, Reformen eingeleitet und erste Projekte zur Ef zienzsteigerung gestartet. Die Kommission begrüßt, dass die Anstalten die Initiative aufgegriffen haben. Sie erwartet, dass die Bemühungen mit hoher Priorität fortgesetzt werden. Die ARD-Anstalten fordert sie auf, das bislang von ihnen identi zierte Einsparpotenzial deutlich zu erhöhen und die geplanten Analysen der Produktionsprozesse einzelner Genres zu beschleunigen.
Das Benchmarking von Kriminal lm-Produktionen der ARD und des ZDF hat Einsparpotenziale offengelegt (vgl. Tzn. 649 bis 660). Ähnliches gilt für das Benchmarking der werbestärksten ARD-Hörfunkangebote (vgl. Tzn. 661 bis 668). Die Kostenstrukturen weisen teils deutliche Un- terschiede auf. Die Kommission erwartet, dass die aufgezeigten Potenziale in die programm- wirtschaftlichen Entscheidungen der Anstalten ein ießen.
4. Zusammenfassende Bewertung
Die im 20. Bericht (Tzn. 508 und 509) festgestellten Wirtschaftlichkeitsabschläge von
19,3 Mio. € für die ARD sowie von 1,8 Mio. € für das ZDF vom damals anerkannten Gesamtauf- wand werden beibehalten.
Die Kommission nimmt im 21. Bericht keine zusätzlichen Wirtschaftlichkeitsabschläge vor.
Die Kommission erwartet jedoch, dass die Anstalten ihre Anstrengungen verstärken, ihre Leistungserstellung wirtschaftlich und sparsam zu erbringen. Das gilt insbesondere für die Ausschöpfung der Wirtschaftlichkeitspotenziale in Zusammenhang mit der Digitalisierung von Prozessen der Anstalten.
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