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21. Bericht
Zusammenfassung
Die Kommission stellt für 2017 bis 2020 Erträge aus Rundfunkbeiträgen von insgesamt 31.185,3 Mio. € (ARD 22.364,9 Mio. €, ZDF 7.913,1 Mio. €, Deutschlandradio 907,3 Mio. €) fest. Damit liegen die Beitragserträge um 158,5 Mio. € (ARD 114,2 Mio. €, ZDF 39,9 Mio. €, Deutsch- landradio 4,4 Mio. €) über den angemeldeten Beträgen. Die Differenz beruht im Wesentlichen auf der Annahme der Kommission, dass die Anmeldungen von Wohnungen die Abmeldungen übersteigen werden. Im Vergleich zum 20. Bericht reduzieren sich die Beitragserträge um 182,2 Mio. € (vgl. Tzn. 294 ff.).
Für 2017 bis 2020 stellt die Kommission Erträge aus Werbung von 1.029,4 Mio. € (ARD
427,4 Mio. €, ZDF 602,0 Mio. €) fest. Die festgestellte Summe liegt um 61,5 Mio. € (ARD
44,5 Mio. €, ZDF 17,0 Mio. €) über den Anmeldungen. Im Vergleich zum 20. Bericht sind ge- genläu ge Entwicklungen bei ARD und ZDF zu verzeichnen. Während die Kommission bei der ARD einen Rückgang um 32,8 Mio. € ermittelt, zeigt sich beim ZDF ein Anstieg um 32,0 Mio. €. Wesentliche Ursache für die Mindererträge bei der ARD ist die Novellierung des WDR-Ge- setzes (vgl. Tzn. 339 ff.). Die festgestellten Erträge aus Sponsoring von 156,8 Mio. € (ARD 109,8 Mio. €, ZDF 47,0 Mio. €) liegen um 9,5 Mio. € über den Anmeldungen. Im Vergleich zum 20. Bericht mindern sich die Sponsoringerträge um insgesamt 2,7 Mio. €. Dem Anstieg bei
der ARD um 0,8 Mio. € steht ein Rückgang beim ZDF um 3,5 Mio. € entgegen. Ursache für die rückläu ge Tendenz beim ZDF sind im Wesentlichen die lizenzrechtlichen Veränderungen bei Sportgroßereignissen (vgl. Tzn. 354 ff.).
Bei den Finanzerträgen nimmt die Kommission gegenüber den Anmeldungen eine Zuschät- zung von 3,5 Mio. € bei der ARD vor. Die Feststellung beträgt für alle Anstalten 586,2 Mio. € (ARD 547,8 Mio. €, ZDF 33,7 Mio. €, Deutschlandradio 4,7 Mio. €). Das sind 7,1 Mio. € weniger als im 20. Bericht (vgl. Tzn. 363 ff.). Die Kommission geht bei den Erträgen aus Kostenerstat- tungen von Mehreinnahmen gegenüber der Anmeldung von 39,2 Mio. € aus. Die Feststellung von 452,0 Mio. € (ARD 418,1 Mio. €, ZDF 32,0 Mio. €, Deutschlandradio 1,9 Mio. €) übertrifft die des 20. Berichts um 0,3 Mio. € (vgl. Tzn. 380 ff.). Die erwarteten Sonstigen betriebli-
chen Erträge von 2.810,4 Mio. € (ARD 2.212,7 Mio. €, ZDF 554,6 Mio. €, Deutschlandradio
43,1 Mio. €) übersteigen die Anmeldungen um 84,2 Mio. € und die Feststellung im 20. Bericht um 256,5 Mio. € (vgl. Tzn. 393 ff.). Die festgestellten Beteiligungserträge von 71,6 Mio. € (ARD 36,4 Mio. €, ZDF 34,8 Mio. €, Deutschlandradio 0,4 Mio. €) entsprechen der Feststellung im 20. Bericht. Die Anmeldungen zum 21. Bericht wurden um 8,1 Mio. € erhöht (vgl. Tzn. 416 ff.).
Die Kommission stellt zum 31. Dezember 2016 anrechenbare Eigenmittel von 1.248,9 Mio. € fest. Davon entfallen auf die ARD 1.097,4 Mio. €, auf das ZDF 115,2 Mio. €, auf das Deutsch- landradio 36,0 Mio. € und auf ARTE 0,3 Mio. €. Die festgestellten anrechenbaren Eigenmittel liegen um 90,2 Mio. € über den Anmeldungen der Anstalten zum 21. Bericht von insgesamt 1.158,7 Mio. €. Die Erhöhung entfällt auf die ARD. Die Anmeldungen des ZDF, von Deutsch- landradio und von ARTE wurden in voller Höhe anerkannt. Finanzbedarfswirksame Verän- derungen bei den Eigenmitteln aus den Verp ichtungen zwischen ARTE und ARD/ZDF sind in den genannten Beträgen noch nicht enthalten. Diese werden gesondert ausgewiesen und
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