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21. Bericht
Zusammenfassung
dass als Folge anhängiger Rechtsstreitigkeiten evtl. Kosten für die Programmverbreitung in Kabelnetzen auf die Rundfunkanstalten zukommen können (vgl. Tzn. 79 ff.).
Beim Personalaufwand ohne Altersversorgung erkennt die Kommission für 2017 bis 2020 einen Betrag von 8.805,3 Mio. € an. Gegenüber den Anmeldungen ist das eine Kürzung
um 154,4 Mio. €. Davon entfallen auf die ARD 146,4 Mio. € und auf das ZDF 8,0 Mio. €. Die Anmeldungen von Deutschlandradio und ARTE wurden in voller Höhe anerkannt. Im Ver- gleich zum 20. Bericht steigt der anerkannte Bedarf um 63,1 Mio. € (ARD 39,1 Mio. €, ZDF
23,8 Mio. €, ARTE 0,2 Mio. €). Die Kommission erkennt angemeldete Umschichtungen aus
der Freien Mitarbeit und der Arbeitnehmerüberlassung an. Sie kürzt den entsprechenden Aufwand aber um einen Korrekturfaktor von 20 %. Das sind bei der ARD 9,0 Mio. € und beim ZDF 8,0 Mio. €. Für den 22. Bericht und eventuelle weitere Umschichtungen wird die Kom- mission dieses Verfahren weiterentwickeln. Unabhängig davon gelten weiterhin die für die ARD festgelegten jährlichen Abbauraten bei besetzten Stellen i.H.v. 0,5 % und der für das ZDF vereinbarte Stellen- und Personalabbau bis 2020. Die von den Anstalten für den 21. Bericht vorgelegten Personalkonzepte sieht die Kommission nur als Zwischenschritt. Bis zum 22. Be- richt erwartet sie eine vergleichbare und aussagekräftige Darstellung, wie die Anstalten ihren Personalkörper in Hinblick auf Struktur und Niveau steuern wollen. Dabei sollen auch die Ergebnisse der anstehenden Strukturreformen berücksichtigt werden. Eine Optimierung von Strukturen ohne effektive Personalplanung wird kaum möglich sein. Daher müssen, wie von der Kommission bereits mehrfach angemahnt, die unterschiedlichen Beschäftigungsformen an den gleichen Gesamtzielen ausgerichtet und mit vergleichbarer Verbindlichkeit gesteuert werden. Die Gremien sind in die Kontrollfunktion aktiv einzubinden (vgl. Tzn. 116 ff.).
Der Nettoaufwand für die betriebliche Altersversorgung beträgt 2017 bis 2020 2.070,0 Mio. € (ARD 1.617,5 Mio. €, ZDF 404,0 Mio. €, Deutschlandradio 48,5 Mio. €). Dahinter stehen ein Bruttoaufwand von rund 3.326,2 Mio. € und korrespondierende Erträge von 1.256,2 Mio. €. Die Kommission erkennt damit die Anmeldungen der Anstalten an. Der anerkannte Betrag liegt insgesamt um 45,0 Mio. € niedriger als im 20. Bericht (ARD -106,1 Mio. €, Deutschland- radio -1,3 Mio. €, ZDF +62,4 Mio. €). Die durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (Bil- MoG) entstandene neue Deckungsstocklücke ist wegen der gesunkenen Zinsen erneut um rund 600 Mio. € angestiegen. Auf Basis der derzeitigen Abzinsung von 4,01 % beträgt sie bis 2024 insgesamt rund 2,9 Mrd. €. Der für die Altersversorgung zweckgebundene Beitragsan- teil von 25 Cent dient ab 2017 der Schließung der BilMoG-Deckungsstocklücke. Für 2017 bis 2020 beträgt das zweckgebundene Beitragsaufkommen insgesamt 448,7 Mio. €. ARD und Deutschlandradio haben sich mit den Gewerkschaften auf ein Gesamtpaket zur Altersver- sorgung verständigt. Die Kommission sieht vor allem in der vereinbarten Begrenzung der Dynamisierung der laufenden Renten einen wesentlichen Beitrag zur langfristigen Konsolidie- rung der Altersversorgung bei den Rundfunkanstalten. Positiv bewertet sie auch den neuen Beitragstarifvertrag (BTVA), der zu einer erheblichen Einsparung gegenüber den bestehenden Versorgungssystemen führt. Kritisch bewertet sie die lange Laufzeit des Gesamtpakets von 15 Jahren. Die Anstalten beziffern die Entlastung aus der Neuregelung in der Altersversorgung auf rund eine Mrd. €. Ob und ggf. in welchem Umfang sich aus diesen bilanziellen Effekten
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