Page 20 - KEF 21. Bericht
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Zusammenfassung
21. Bericht
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Im Einzelnen ergibt sich folgendes Bild:
Der Budgetabgleich vergleicht die Feststellungen der Kommission aus dem 19. Bericht mit den Ist-Werten der Anmeldungen zum 21. Bericht. Insgesamt sind die Abweichungen weitgehend plausibel und erklären sich u.a. durch veränderte Rahmenbedingungen in den langen Pla- nungszeiträumen. ARD und ZDF überschreiten vor allem den geplanten Aufwand für die be- triebliche Altersversorgung. Demgegenüber gibt es erhebliche Verschiebungen von ursprüng- lich geplanten Investitionen bei allen Anstalten. Diese Entwicklung beurteilt die Kommission kritisch. Auf der Ertragsseite weisen die Rundfunkanstalten überwiegend Mehrerträge aus, vor allem bei den Beitragserträgen. Diese sind im Wesentlichen auf die von der Beitragsemp- fehlung der Kommission im 19. Bericht abweichende Entscheidung der Länder und den An- stieg der Zahl der angemeldeten Wohnungen seit 2014 zurückzuführen. Minderungen lassen sich dagegen für die Finanzerträge feststellen (vgl. Tzn. 16 ff.).
Die Sendeleistung der Rundfunkanstalten hat sich in den letzten Jahren wenig verändert. Allerdings sind die Anteile von Erstsendungen beim Ersten Programm der ARD, beim Haupt- programm des ZDF und bei den Dritten Programmen gesunken. Nutzung sowie Kosten der Online-Angebote von ARD, ZDF und Deutschlandradio nehmen weiterhin zu (vgl. Tzn. 25 ff.).
Die Kommission erkennt für 2017 bis 2020 einen Programmaufwand von 16.613,7 Mio. € (ARD 10.600,4 Mio. €, ZDF 5.250,0 Mio. €, Deutschlandradio 235,4 Mio. €, ARTE 528,0 Mio. €) an.
Sie kürzt die Anmeldungen um 3,2 Mio. €. Damit liegt der anerkannte Programmaufwand
um 39,9 Mio. € unter dem des 20. Berichts. Im Bereich der Sportberichterstattung werden sich bereits in der laufenden Periode erhebliche Veränderungen im Vergleich zu früheren Jahren ergeben. Die Konkurrenz um Übertragungsrechte z.B. für Olympische Spiele oder
für Fußballspiele ist größer geworden. Die Rechtekosten sind deutlich gestiegen. Die öffent- lich-rechtlichen Anstalten haben sich im Bieterwettbewerb nur noch teilweise durchsetzen können. Wegen fehlender Übertragungsrechte müssen Ersatzsendungen beschafft werden. Da die Übertragungen von großen Sportereignissen nur mit hohem Kostenaufwand realisiert werden können, verfügen die Anstalten für die Ersatzsendungen über große Beträge, die zugleich für Einsparungen genutzt werden sollten (vgl. Tzn. 58 ff.).
Die Kommission erkennt für 2017 bis 2020 einen Aufwand für die Programmverbreitung
von 1.070,6 Mio. € (ARD 735,6 Mio. €, ZDF 253,1 Mio. €, Deutschlandradio 70,9 Mio. €, ARTE 11,0 Mio. €) an. Die anerkannten Beträge liegen um 32,3 Mio. € unter den Anmeldungen. Im Vergleich zur Feststellung des 20. Berichts sinkt der anerkannte Aufwand um 27,7 Mio. €. Ein Grund hierfür ist die Verringerung der Aufwendungen für die terrestrische Verbreitung, insbe- sondere als Folge der Einführung von DVB-T2. Anders als bei der Verbreitung der Programme über klassische Verbreitungswege prognostizieren die Rundfunkanstalten bei den Kosten
der Verbreitung von Inhalten über IP-Netze einen erheblichen Kostenanstieg, der im Wesent- lichen durch steigende Nutzungszahlen bewirkt wird. Ein „exponentielles“ Wachstum der Kosten ohne regulierenden Eingriff des Programmanbieters kann die Kommission unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit nicht anerkennen. Die Kommission nimmt zur Kenntnis,






















































































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