Page 18 - KEF 21. Bericht
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Zusammenfassung
21. Bericht
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Die Kommission stellt für die Beitragsperiode 2017 bis 2020 einen Überschuss von insgesamt 544,5 Mio. € fest. Bei der ARD beträgt der Überschuss 502,4 Mio. €, beim ZDF 27,7 Mio. € und beim Deutschlandradio 14,4 Mio. €. In den Beträgen für ARD und ZDF ist der Fehlbetrag von ARTE von 3,0 Mio. € berücksichtigt (vgl. Tzn. 528 f.).
Der 21. Bericht ist ein sog. Zwischenbericht, in dem die Prognosen der Kommission aus dem 20. Bericht geprüft und Veränderungen dokumentiert werden. Die Feststellungen der Kom- mission im Bereich der Erträge und Aufwendungen bleiben weitgehend im Rahmen der Fest- stellungen des 20. Berichts. Veränderungen gibt es vor allem im Bereich der anrechenbaren Eigenmittel.
Die Kommission sieht in diesem Zwischenbericht keine Notwendigkeit, den Landesregierun- gen eine Änderung des Rundfunkbeitrags zu empfehlen. Sie wird allerdings die Entwicklung der Eigenmittel weiter genau prüfen und die mit dem 22. Bericht endgültig festzustellenden Überschüsse vom Finanzbedarf für die folgende Beitragsperiode 2021 bis 2024 abziehen (vgl. Tzn. 532 f.).
Die Rundfunkanstalten haben für 2017 bis 2020 einen ungedeckten Finanzbedarf von insge- samt 203,7 Mio. € angemeldet. Davon entfällt auf die ARD ein Fehlbetrag von 142,4 Mio. €, auf das ZDF ein Fehlbetrag von 63,6 Mio. € und auf das Deutschlandradio ein Überschuss von 2,3 Mio. €. Hinzu kommt noch der angemeldete ungedeckte Finanzbedarf von ARTE in Höhe von 4,2 Mio. €. (vgl. Tzn. 13 f.).
Die Kommission kommt nach eingehender Prüfung der Anmeldungen zu einer Verringerung des Finanzbedarfs um 748,2 Mio. €. Davon entfallen 284,8 Mio. € auf Aufwandsreduzierun- gen, 364,5 Mio. € auf Ertragszuschätzungen und 98,9 Mio. € auf Korrekturen bei den anre- chenbaren Eigenmitteln (vgl. Tzn. 525 ff.). Statt des angemeldeten ungedeckten Finanzbe- darfs von zusammen 203,7 Mio. € (exkl. ARTE) ergibt sich so ein Überschuss von 544,5 Mio. €: