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Zusammenfassung
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Veränderungen des beitragswirksamen Finanzbedarfs ergeben, bedarf einer weiteren Prü- fung. Diese wird die Kommission mit dem 22. Bericht vornehmen (vgl. Tzn. 140 ff.).
Gegenstand der Gesamtdarstellung Personal sind alle Personengruppen, die innerhalb oder außerhalb der Anstalten ihre Leistungen erbringen. Neben dem Kernbereich der Anstal-
ten wird damit auch das Personal bei den GSEA und den Beteiligungsunternehmen erfasst. Bezogen auf alle Beschäftigungsformen handelt es sich rechnerisch um rund 41.500 Voll- zeitäquivalente, die zusammen einen Aufwand ohne Altersversorgung von 3.307,6 Mio. € repräsentieren. Der Aufwand für das fest angestellte Personal steigt insbesondere von 2016 auf 2017 deutlich, was zum Teil auf neu angemeldete Umschichtungen von Freier Mitarbeit zur Festanstellung zurückzuführen ist. Mit der erstmals in dieser Detaillierung vorgelegten Übersicht „Zuordnung des Personals zu Unternehmensbereichen“ schaffen die Anstalten mehr Transparenz hinsichtlich des Personaleinsatzes (vgl. Tzn. 171 ff.).
Der Sachaufwand umfasst den Bestandsaufwand, der keiner anderen Aufwandsart gemäß der Systematik der Kommission zuzuordnen ist. Der indexierbare Sachaufwand wird, ausge- hend von einem Basisjahr, mit dem BIP-De ator fortgeschrieben. Die Kommission erkennt einen indexierbaren Sachaufwand von 3.688,5 Mio. € (ARD 2.829,2 Mio. €, ZDF 722,6 Mio. €, Deutschlandradio 117,1 Mio. €, ARTE 19,6 Mio. €) an. Der Betrag liegt um 3,4 Mio. € unter den Anmeldungen und um 17,9 Mio. € über der Feststellung im 20. Bericht. Der nicht indexierba- re Sachaufwand beinhaltet insbesondere die Prämien an die Rückdeckungsversicherung in
der Altersversorgung, Aufwendungen für Zinsen, den Aufwand für den Beitragseinzug, den Finanzierungsanteil von ARTE sowie signi kanten Einmalaufwand aufgrund von begründe- ten Sondereffekten. Die Kommission erkennt einen nicht indexierbaren Sachaufwand von 1.969,5 Mio. € (ARD 1.580,0 Mio. €, ZDF 247,3 Mio. €, Deutschlandradio 118,5 Mio. €, ARTE 23,7 Mio. €) und damit die Anmeldungen in voller Höhe an. Dies sind 76,0 Mio. € mehr als im 20. Bericht festgestellt (vgl. Tzn. 215 ff.).
Die für 2017 bis 2020 anerkannten Investitionen belaufen sich auf 2.512,0 Mio. € (ARD 1.920,2 Mio. €, ZDF 506,9 Mio. €, Deutschlandradio 82,6 Mio. €, ARTE 2,3 Mio. €). Die Anmel- dung der ARD wurde um 5,6 Mio. € gekürzt, die Anmeldungen von ZDF, Deutschlandradio und ARTE in voller Höhe anerkannt. Im Vergleich zur Feststellung im 20. Bericht sind die aner- kannten Investitionssummen um 16,3 Mio. € gesunken (vgl. Tzn. 242 ff.).
Die Kommission erkennt einen Aufwand für Entwicklungsbedarf von 190,5 Mio. € an. Davon entfallen auf die ARD 126,9 Mio. € für die Entwicklungsprojekte Digitaler Hörfunk (DAB+) und DVB-T2 und auf das Deutschlandradio 63,6 Mio. € für das Entwicklungsprojekt Digitaler Hörfunk (DAB+). ARTE und ZDF haben wie schon zum 20. Bericht keine Entwicklungsprojekte angemeldet. Die anerkannten Beträge liegen um 46,0 Mio. € unter den Anmeldungen der Anstalten. Im Vergleich zu den Feststellungen des 20. Berichts steigt der anerkannte Bedarf um 6,5 Mio. € bei der ARD (vgl. Tzn. 280 ff.).

























































































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