Page 24 - KEF 21. Bericht
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Zusammenfassung
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führen zu einer Erhöhung der Eigenmittel bei der ARD von 6,1 Mio. € und beim ZDF von 2,6 Mio. € (vgl. Tzn. 440 ff.).
Die Kommission stellt fest, dass die Kreditanzeige von RB den Vorgaben des § 1 Abs. 3 RFinStV entspricht. Hiernach ist die Aufnahme von Krediten zulässig, wenn sie zum Erwerb, zur Er- weiterung und zur Verbesserung der Betriebsanlagen aufgenommen werden. Hinsichtlich der vom BR angezeigten Kreditaufnahme in Höhe von 200,0 Mio. € hat die Kommission Zweifel an der Wirtschaftlichkeit der vorzeitigen Kreditaufnahme in Höhe von 40,0 Mio. €. Die den Kreditbedarf übersteigenden Mittel behandelt sie im Rahmen der Feststellung der anrechen- baren Eigenmittel (vgl. Tzn. 455 ff.).
Die Rundfunkanstalten weisen im quantitativen Nachweis von Wirtschaftlichkeit und Spar- samkeit eine sehr geringe Gesamtwirtschaftlichkeit aus. Die Kommission nimmt im 21. Bericht keine zusätzlichen Wirtschaftlichkeitsabschläge vor. Sie erwartet jedoch, dass die Anstalten ihre Anstrengungen verstärken, ihre Leistungserstellung wirtschaftlich und sparsam zu führen. Das gilt insbesondere für die Ausschöpfung der Potenziale im Bereich der Digitalisierung. Die Rundfunkanstalten haben die Vorschläge der Kommission aus dem 20. Bericht für eine ef zi- entere Gestaltung ihrer IT-Landschaft aufgegriffen. Sie haben Maßnahmen zur Hebung von Wirtschaftlichkeitspotenzialen auf diesem Feld entwickelt sowie erste Schritte zu ihrer Umset- zung eingeleitet. Der Erfolg der Projekte hängt wesentlich von dem erreichbaren Umfang der Kooperation der Anstalten ab. Hieraus resultieren erhebliche Umsetzungsrisiken. Die Kommis- sion gibt die gesperrten Mittel frei und erwartet u.a., dass bereits zum 22. Bericht erkennbar wird, dass sich der Umfang von Kooperationen der Landesrundfunkanstalten im vorgesehenen Umfang positiv entwickelt (vgl. Tzn. 460 ff.).
Beim Finanzausgleich haben die Länder die Finanzausgleichsmasse für RB und SR von bisher 1,0 % auf 1,6 % ab 2017 angehoben (vgl. § 14 RFinStV). Damit setzen sie eine Empfehlung der Kommission um. Im Gegenzug laufen verschiedene einzelne Unterstützungsmaßnahmen für RB und SR aus (vgl. Tzn. 512 ff.).
Das Beteiligungsportfolio der Rundfunkanstalten umfasst zum Jahresende 2015 – einschließ- lich aller Tochter- und Enkelgesellschaften und Beteiligungs-GSEA – insgesamt 192 Gesell- schaften. Die Mehrheitsbeteiligungen erzielten – ohne Anteile von Dritten – mit insgesamt 5.174 Mitarbeitern einen Umsatz von 1.592 Mio. € bei einer Bilanzsumme von 1.423 Mio. €. Die Kommission unterzieht im 21. Bericht die wirtschaftlichen Ver echtungen der Bavaria Film GmbH mit ihren Gesellschaftern einer näheren Betrachtung. Der Aufwand für den zentralen und dezentralen Beitragsservice soll 2017 bis 2020 insgesamt 836,0 Mio. € betragen. Gegen- über 2013 bis 2016 ist das ein Rückgang um 99,1 Mio. € (vgl. Tzn. 534 ff.).
Der geplante Aufwand für die Partner- und Spartenprogramme von ARD und ZDF liegt 2017 bis 2020 bei 2.206,0 Mio. €. Damit steigt der Aufwand trotz der Einstellung von EinsPlus und ZDFkultur zugunsten von funk – dem neuen Jugendangebot von ARD und ZDF – im Vergleich