Page 212 - KEF 21. Bericht
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Anmeldung 21. Bericht
1.517,6
370,0
163,2 206,8
Feststellung 20. Bericht
357,6
151,0 206,6
357,6
387,6
167,5 220,0
387,6
380,7
391,7
164,0 216,8
175,7 216,0
358,9
373,0
2013-2016
658,2
859,3
1.477,0
370,2
639,3
837,7
389,4
175,7 213,7
169,7 188,8
383,0
358,5
383,6
372,7
181,2 191,5
394,9
2017-2020
1.490,6
689,8
800,8
1.531,6
667,9
863,7
Erträge Kapitel 7 | 21. Bericht
umsätze 2013 bis 2016 vor. Diese belaufen sich auf 1.517,6 Mio. € (vgl. Tab. 134). Der An- stieg um 40,6 Mio. € teilt sich fast hälftig auf das Fernsehen (+18,9 Mio. €) und den Hörfunk (+21,6 Mio. €) auf.
Die Gegenüberstellung der Planwerte für 2017 bis 2020 im 21. bzw. im 20. Bericht ist eben- falls von den Folgen des novellierten WDR-Gesetzes bestimmt, die im 20. Bericht noch nicht enthalten waren. So belaufen sich die für den 21. Bericht angemeldeten Nettowerbeumsätze 2017 bis 2020 auf 1.490,6 Mio. €. Dies stellt im Vergleich zum 20. Bericht (1.531,6 Mio. €) einen Rückgang um 41,0 Mio. € dar. Dieser Saldo basiert auf einem Anstieg der Nettowerbeumsätze im TV-Bereich um 21,9 Mio. € und einem Rückgang im Hörfunkbereich um 62,9 Mio. €.
Die Veränderung der Nettowerbeumsätze im Hörfunkbereich ist wertmäßig nicht eins zu eins mit dem Ein uss des novellierten WDR-Gesetzes auf die Werbeerträge der ARD zu verglei- chen, da die Entwicklung der Nettowerbeumsätze Veränderungen auf der Aufwandsseite, z.B. steigende Produktionskosten für das Werberahmenprogramm, und zusätzliche Programmkos- ten zum Ausgleich entfallender Werbezeiten nicht erfasst.
Tab. 134
Jahr
2013 2014 2015 2016
2017 2018 2019 2020
Nettowerbeumsätze der ARD (in Mio. €)
davon Fernsehen
davon Hörfunk
davon davon Fernsehen Hörfunk
151,0
167,5
155,1
165,7
159,6
168,8
165,7
173,8
206,6
220,0
203,7
207,3
210,6
214,2
217,9
221,0
210
Tz. 351
Ein Vergleich der Entwicklung der Nettowerbeumsätze der ARD mit den angemeldeten Werbeerträgen für die Jahre 2013 bis 2016 weist einen rückläu gen Anteil der Werbeerträge gemessen an den Nettowerbeumsätzen aus.
Die ARD schreibt bei ihrer Anmeldung der Jahre 2017 bis 2020 für den 21. Bericht diese Tendenz unvermindert fort. Hieraus leitet sich die Annahme einer erheblich unwirtschaftli- cheren Erzielung von Nettowerbeumsätzen ab. Unter Wirtschaftlichkeitsaspekten folgt die Kommission dieser Annahme nicht uneingeschränkt. Auf der Grundlage der Ist-Zahlen des Jahres 2016 rechnet die Kommission die Werbeerträge 2017 bis 2020 aus den angemeldeten Nettowerbeumsätzen hoch. Neben der bereits aus der Anpassung der Effekte des WDR-Geset- zes erfolgten Zuschätzung von 24,1 Mio. € ermittelt sich daraus eine weitere Zuschätzung von 20,4 Mio. €. In der Summe führen diese Korrekturen der Kommission zu dem in Tabelle 131 für 2017 bis 2020 ausgewiesenen Mehrertrag der ARD von 44,5 Mio. €.



























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