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Entwicklungsbedarf/Projekte Kapitel 6 | 21. Bericht
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festgestellt, dass die Entscheidung für oder gegen eine Anerkennung des Finanzbedarfs der von der ARD und dem Deutschlandradio angemeldeten Entwicklungsprojekte die Thematik „Simulcast“ in den Mittelpunkt stellen und daher sowohl die Kosten der Hörfunk-Verbrei- tung über UKW wie auch über DAB+ berücksichtigen muss. Entsprechend hatte sie ein Modell entwickelt, bei dem die anerkannten Beträge für die Hörfunk-Verbreitung per UKW und per DAB+ gemeinsam betrachtet und die Summe dieser Kosten graduell vermindert wird. Ziel des Modells ist es, dass ab 2029 nur noch die Verbreitungskosten für DAB+ anerkannt werden, die nach Schätzung der ARD ausweislich der Anmeldung zum 21. Bericht ca. 80 % der Kosten der UKW-Verbreitung betragen werden.
Die Kommission hatte daher für 2017 bis 2020 für die terrestrische Verteilung der Hörfunk- programme der ARD eine Minderung gegenüber dem angemeldeten Bedarf in Höhe von 33,3 Mio. € beschlossen. Diese hatte sie bei dem mit einem Betrag von 122,7 Mio. € angemel- deten Entwicklungsprojekt Digitaler Hörfunk abgebildet. Sie erkannte damit für das Entwick- lungsprojekt einen Finanzbedarf von 89,4 Mio. € für 2017 bis 2020 an.
Für das Deutschlandradio verfuhr die Kommission analog zum Vorgehen bei der ARD. Sie hatte eine Minderung gegenüber dem angemeldeten Bedarf um 10,1 Mio. € beschlossen. Diese hatte sie bei dem mit einem Betrag von 73,7 Mio. € angemeldeten Entwicklungsprojekt Digitaler Hörfunk abgebildet. Sie erkannte damit für das Entwicklungsprojekt einen Finanzbe- darf von 63,6 Mio. € für 2017 bis 2020 an.
Die Kommission gab darüber hinaus ihrer Erwartung Ausdruck, dass mit den Anmeldungen der ARD und des Deutschlandradios zum 22. Bericht im Frühjahr 2019 die folgenden Meilen- steine erreicht worden sind:
1. Die Entscheidung des Bundes und der Länder zum Konzept der UKW-Abschaltung liegt vor,
2. eine zwischen den Marktpartnern verabredete Methodik zur Ermittlung der DAB+-Nutzung existiert und Nutzungszahlen wurden publiziert,
3. durch geeignete, evtl. regulatorische Maßnahmen wurden bedeutende Automobil-Hersteller bewegt, DAB+-Radios als Serienausstattung anzubieten,
4. mindestens 27 % der Haushalte besitzen DAB+-Empfänger (10 % 2015 sowie 3,5 jährliche Steigerungsraten von jeweils 33 %).
Sollten diese Meilensteine erreicht sein, wird sie gemäß der o.a. Methodik den Gesamtauf- wand für die terrestrische Versorgung mit Hörfunkprogrammen nach erneuter Minderung anerkennen.
Seit der Veröffentlichung des 20. Berichts im April 2016 sind im Umfeld der DAB+-Einführung zahlreiche Entwicklungen zu verzeichnen. Insbesondere ist der auf der Website des Bundes-
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