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21. Bericht | Kapitel 6 Entwicklungsbedarf/Projekte
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resende 2012 in den Bestand überführt worden. In den Anmeldungen zum 20. Bericht hatten ARD und ZDF mitgeteilt, dass die ihnen zugeordneten Entwicklungsprojekte per Ende 2016 bei Unterschreitung des im 19. Bericht anerkannten Finanzbedarfs in den Bestand überführt werden. Es verbleiben damit die Projekte DAB+ und DVB-T2.
Weder das ZDF noch ARTE haben zum 21. Bericht Entwicklungsprojekte angemeldet.
Nach Prüfung der Anmeldungen stellt die Kommission im 21. Bericht einen Finanzbedarf von 190,5 Mio. € fest. Gegenüber den Anmeldungen der Anstalten ist das eine Kürzung um 46,0 Mio. €. Im Vergleich zu den Feststellungen im 20. Bericht steigt der anerkannte Bedarf um 6,5 Mio. Euro (vgl. Tab. 116).
Tab. 116 Entwicklungsbedarf 2017 bis 2020 (in Mio. €)
ARD ZDF DRadio ARTE
I. Vergleich der Anmeldungen zum 21. Bericht mit den Feststellungen des 20. Berichts
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Feststellung 20. Bericht
Anmeldung 21. Bericht
II. Feststellungen der Kommission
Feststellung 21. Bericht
120,4 0,0
169,6 0,0
126,9 0,0
63,6 0,0
66,9 0,0
63,6 0,0
Anstalten gesamt
184,0
Veränd.
49,2
0,0
3,3
0,0
236,5
52,5
190,5
Veränd. ggü. Anmeldung 21. Bericht
-42,7
0,0
-3,3
0,0
-46,0
Veränd. ggü. Feststellung 20. Bericht
6,5
0,0
0,0
0,0
6,5
ø 2017-2020 p.a.
31,7
0,0
15,9
0,0
47,6
1. Digitaler Hörfunk – Projektanmeldungen der ARD und des Deutschlandradios
Bei der ARD erkennt die Kommission für 2017 bis 2020 für das Entwicklungsprojekt Digita- ler Hörfunk (DAB+) einen Aufwand von 100,0 Mio. € an, das sind jährlich 25,0 Mio. €. Der anerkannte Betrag für 2017 bis 2020 liegt um 22,7 Mio. € unter der Anmeldung der ARD von 122,7 Mio. €.
Beim Deutschlandradio erkennt die Kommission für 2017 bis 2020 für das Entwicklungs- projekt Digitaler Hörfunk (DAB+) einen Aufwand von 63,6 Mio. € an, das sind jährlich 15,9 Mio. €. Der anerkannte Betrag für 2017 bis 2020 liegt um 3,3 Mio. € unter der Anmel- dung des Deutschlandradios von 66,9 Mio. €.
In ihrem 20. Bericht hatte die Kommission ausführlich zu den Anmeldungen der ARD und des Deutschlandradios Stellung genommen (vgl. 20. Bericht, Tzn. 297 bis 317). Dabei hatte sie u.a.
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