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21. Bericht | Kapitel 6 Entwicklungsbedarf/Projekte
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ministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zu  ndende „Aktionsplan für die Transformation der Hörfunkverbreitung in das digitale Zeitalter“ aus dem Februar 2017 zu er- wähnen. Dieser gibt allerdings keine Hinweise auf eine mögliche Entscheidung zum Konzept der UKW-Abschaltung, adressiert aber die unter 2. formulierte Erwartung der Kommission bzgl. der Methodik zur Ermittlung der DAB+-Nutzung.
Der Digitalisierungsbericht 2017 der Landesmedienanstalten dokumentiert die Marktent- wicklung. Die Anzahl der Digitalradio-Empfangsgeräte auf Basis des DAB+-Standards (Digital Audio Broadcasting – DAB) ist danach im Vergleich zum Digitalisierungsbericht 2016 ledig- lich um 20,2 % gewachsen – in der Vorperiode lag der Zuwachs noch bei 28,8 %. 138,2 Mio. UKW-Empfängern standen 9,9 Mio. DAB+-Empfänger gegenüber. In 15 % der Haushalte steht zumindest ein DAB+-Radio.
Sowohl ARD wie auch Deutschlandradio haben den Ausbau der Sendernetze weiter voran- getrieben. Per Jahresanfang 2017 versorgten die Landesrundfunkanstalten 85 % der Fläche so, dass dort DAB+-Empfang im Fahrzeug möglich ist. 74 % der Bevölkerung können die Programme im Haus empfangen („indoor“). Das bundesweite Sendernetz, mit dem die drei Programme des Deutschlandradios verbreitet werden, erreichen Hörer/innen im Fahrzeug auf 91,1 % der Fläche und 79,5 % der Bevölkerung „indoor“.
Zum 21. Bericht meldet die ARD für 2017 bis 2020 für das Entwicklungsprojekt erneut einen Finanzbedarf von 122,7 Mio. € an. In Anbetracht der Tatsache, dass die Kommission seit dem 20. Bericht die Gesamtaufwendungen für die Hörfunkverbreitung betrachtet, ist es erforder- lich, deren Entwicklung von den Anmeldungen zum 20. Bericht zu den Anmeldungen zum 21. Bericht zu analysieren. Außer Betracht bleiben hier die Kosten für die diversen Leitungen, da sich auf diesem Feld im Übergang zu IP-basierten Leitungsnetzen ein deutlicher strukturel- ler Wandel vollzogen hat, der zu mit dem 20. Bericht nicht mehr vergleichbaren Kostenstruk- turen führte. Ebenfalls nicht berücksichtigt werden die im Entwicklungsprojekt vorgesehenen Marketingaufwendungen in Höhe von 4,8 Mio. €. Vergleichbar gerechnet, summierten sich
in den Anmeldungen zum 20. Bericht die Kosten für die Hörfunkverbreitung auf 352,1 Mio. € und liegen bei den Anmeldungen zum 21. Bericht bei 341,5 Mio. €. In diesen Summen ent- halten sind die Kosten des Eigenbetriebs von Hörfunksendern. Von den im 20. Bericht be- schlossenen Minderungen der Aufwendungen um 33,3 Mio. € sind damit 10,6 Mio. € bereits realisiert. Die Kommission mindert den Aufwand für die terrestrische Programmverbreitung um die Differenz zwischen der im 20. Bericht beschlossenen Minderung um 33,3 Mio. € und der erreichten Einsparung von 10,6 Mio. €, also um 22,7 Mio. €. Sie bildet diese Minderung bei dem Entwicklungsprojekt DAB+ ab, meint damit aber die Gesamtaufwendungen für die terrestrische Verbreitung der Hörfunkprogramme.
Das Deutschlandradio meldet für 2017 bis 2020 für das Entwicklungsprojekt einen Finanzbe- darf von 66,9 Mio. € an. Dieser Wert liegt um 6,8 Mio. € unter der Anmeldung zum 20. Be- richt. Beide Anmeldungen beinhalten jeweils 4 Mio. € für Marketingaufwendungen. In Anbe- tracht der Tatsache, dass die Kommission seit dem 20. Bericht die Gesamtaufwendungen für die Hörfunkverbreitung betrachtet, ist es erforderlich, deren Entwicklung von den Anmeldun-
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