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Bestandsbedarf | 3. Personalaufwand Kapitel 5 | 21. Bericht
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Es ergibt sich ein über alle ARD-Landesrundfunkanstalten, ZDF und Deutschlandradio ver- gleichbares Bild. Der Anteil „Programm“ bewegt sich zwischen 77 % und 82 %, der Anteil „Administration“ liegt entsprechend zwischen 23 % und 18 %.
Allerdings beziehen sich diese Übersichten weiterhin nur auf das fest angestellte Personal. Erfasst werden die Festangestellten der Rundfunkanstalten (Mitarbeiterkapazitäten) inner- halb des Stellenplans sowie die sog. „Sonstigen Stellen“ zum Stichtag 31.12. eines jeweiligen Jahres. Nicht erfasst werden die freien Mitarbeiter, die AÜG-Kräfte sowie die Mitarbeiterkapa- zitäten der GSEA, die außerhalb des Stellenplans geführt werden.
Die Kommission hat, anders als im 20. Bericht, den von den Anstalten zum 21. Bericht zugelie- ferten Differenzierungsgrad für ausreichend erachtet und keine Änderungen an der Unterglie- derung vorgenommen. Gleichzeitig bleibt die Kommission aber bei ihrer Forderung, dass diese Übersichten im nächsten Schritt auch eine Zuordnung der freien Mitarbeiter enthalten muss. Eine entsprechende Ergänzung erwartet die Kommission von den Anstalten zum 22. Bericht.
3.3.9 Steuerungsverfahren beim Personaleinsatz
Die Kommission sieht nach wie vor erheblichen Handlungsbedarf zur Weiterentwicklung in den Bereichen Planung, Controlling und Steuerung des Personaleinsatzes. Eine Optimierung von Struk- turen ohne effektive Personalplanung wird kaum möglich sein. Daher müssen die unterschiedli- chen Beschäftigungsformen an den gleichen Gesamtzielen ausgerichtet und mit vergleichbarer Verbindlichkeit gesteuert werden. Die Gremien sind in die Kontrollfunktion aktiv einzubinden.
Wiederholt hat die Kommission gefordert, dass die Rundfunkanstalten ef zientere Verfahren zur Steuerung des Personaleinsatzes entwickeln und einsetzen müssen. Vor dem Hintergrund aktueller Strukturdebatten genügt die klassische Stellenplan-Mechanik den Anforderungen nicht mehr, zumal dann, wenn sie unverknüpft neben dem lediglich durch die Summe der Leistungsentgelte gekennzeichneten Einsatz freier Mitarbeiter betrieben wird. Wesentliche Voraussetzungen für eine wirtschaftliche und sparsame Verwendung der Mittel sind u.a.:
Planung, Steuerung und Controlling übergreifend für alle Beschäftigungsformen durch die Unternehmensleitung,
eine aktive Kontrollfunktion der Gremien hinsichtlich der Beschäftigungsstruktur und der Entwicklung von Kapazitäten und Aufwand.
Bereits in ihrem 19. Bericht hat die Kommission die Anforderungen an die Verfahren und Prozesse der Rundfunkanstalten zur Personalsteuerung dargestellt (vgl. Kap. 5, Abschnitt 3.3.8 des 19. Berichts).
Eine Begrenzung des kontinuierlich steigenden Aufwands für die personellen Ressourcen ist ebenso unabdingbar wie die Vermeidung von Fehlsteuerungen, wie sie in der Vergangenheit zu verzeichnen waren. Die Anstalten haben der Kommission zum 20. und erneut zum vorliegenden 21. Bericht ihre methodischen Ansätze zur Verbesserung der Personalsteuerung dargelegt. Her-
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