Page 154 - KEF 21. Bericht
P. 154

Bestandsbedarf | 4. Sachaufwand Kapitel 5 | 21. Bericht
152
Tz. 215
Tz. 216
4. Sachaufwand
4.1 Indexierbarer Sachaufwand
Die Kommission erkennt für 2017 bis 2020 einen indexierbaren Sachaufwand der Anstalten von insgesamt 3.688,5 Mio. € an. Davon entfallen auf
ƒ die ARD 2.829,2 Mio. €,
ƒ das ZDF 722,6 Mio. €,
ƒ das Deutschlandradio 117,1 Mio. € und ƒ ARTE 19,6 Mio. €.
Im Jahresdurchschnitt sind dies bei der ARD 707,3 Mio. €, beim ZDF 180,7 Mio. €, beim Deutschlandradio 29,3 Mio. € und bei ARTE 4,9 Mio. €.
Der anerkannte indexierbare Sachaufwand liegt
ƒ um 3,4 Mio. € unter den Anmeldungen der Anstalten zum 21. Bericht von insgesamt 3.691,6 Mio. €. Die Kürzung entfällt auf das Deutschlandradio. Die Anmeldungen von ARD, ZDF und ARTE erkennt die Kommission in voller Höhe an.
ƒ im Vergleich zum 20. Bericht um 17,9 Mio. € über der damaligen Feststellung von 3.670,6 Mio. €. Der Anstieg beträgt 7,6 Mio. € bei der ARD, beim ZDF 1,5 Mio. € und 8,8 Mio. € beim Deutschlandradio. Bei ARTE gibt es keine Abweichung.
Der indexierbare Sachaufwand hat am Gesamtaufwand einen Anteil von ca. 9 %. Er umfasst den indexierbaren Teil des Bestandsaufwands, der keiner anderen Aufwandsart gemäß der Systematik der Kommission zuzuordnen ist. Der Aufwand wird, ausgehend von einem Ba- sisjahr, mit dem BIP-De ator indexiert fortgeschrieben und gegebenenfalls durch Umschich- tungen modi ziert. Der BIP-De ator ist der Preisindex, der alle Güter einer Volkswirtschaft berücksichtigt. Er wird aus dem aktuellen Finanzplan des Bundes übernommen und liegt den Prognosen der Kommission zugrunde.
Das Basisjahr für den 21. Bericht ist 2013. Die Kommission hat im 20. Bericht geprüft, ob der Aufwand des Basisjahres repräsentativ für die folgenden Jahre ist und vergleicht bei jeder Anmeldung, ob die Fortschreibungsraten noch zutreffen. Soweit die nachträglich ermittelten tatsächlichen Raten von der Prognose abweichen, wird die Fortschreibungsrate korrigiert. Durch die Überprüfung können sich auch Auswirkungen auf die festgestellten Beträge für die abgeschlossenen Jahre 2013 bis 2016 ergeben.
Der Fortschreibung für die Jahre 2017 bis 2020 dienen diese ggf. modi zierten Beträge als sachgerechte Ausgangsbasis. Bei der Überprüfung der Annahmen zu den Steigerungsraten im 20. Bericht ergaben sich für den 21. Bericht keine Änderungen. Die erwarteten Fortschrei- bungsraten 2017 bis 2020 liegen nach wie vor unter der durchschnittlichen Fortschreibungsra- te 2013 bis 2016 von 1,83 %.


















































































   152   153   154   155   156