Page 153 - KEF 21. Bericht
P. 153

21. Bericht | Kapitel 5 3. Personalaufwand | Bestandsbedarf
Tz. 211
Tz. 212
Tz. 213
Tz. 214
vorgehoben haben sie ihre bisherigen gemeinsamen Überlegungen zur „Personalkostensteue- rung im erweiterten Personalkostenbegriff“ mit weitgehend einheitlichen Abgrenzungskriterien.
Einige unterschiedliche Verfahrensweisen von ARD einerseits und ZDF andererseits erschwe- ren allerdings weiterhin eine vergleichende Gegenüberstellung. Beispiele sind die Erfassung der Kapazitäten der Freien Mitarbeit, die die ARD rechnerisch, das ZDF aber durch Zählung ermittelt, desgleichen die (vom ZDF abgelehnte) Absicht der ARD, Entgelte aus Urheber- und Leistungsschutzrechten der Honorarbetrachtung der freien Mitarbeiter zuzuschlagen und in einen erweiterten Personalkostenbegriff zu integrieren.
Aus Sicht der Kommission besteht zum Zeitpunkt der Erstellung dieses 21. Berichtes ein ver- stärkter Handlungsbedarf zur Weiterentwicklung in den Bereichen Planung, Controlling und Steuerung des Personaleinsatzes (vgl. dazu Abschnitt 3.1, Tz. 120).
Dies folgt einerseits aus der aktuellen Zielsetzung, die Strukturen der Anstalten und des ge- samten öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems im Sinne der Wirtschaftlichkeit zu optimieren. Dies wird ohne effektive Personalplanung kaum möglich sein. Zum anderen ist die übergrei- fende Personalsteuerung auch deshalb dringend erforderlich, weil die Anstalten sowohl zum 20. als auch zum 21. Bericht umfangreiche Umschichtungen von Freier Mitarbeit zur Festan- stellung angemeldet haben. Hier entsteht ein Trend zur Verfestigung des Personalkörpers, ohne dass eine Zielstruktur der Beschäftigungsarten und -quantitäten ersichtlich wäre.
Die Kommission hält es daher unverändert für erforderlich, die unterschiedlichen Beschäfti- gungsarten (vgl. Tzn. 171 ff.) an den gleichen Gesamtzielen auszurichten und mit vergleichba- rer Verbindlichkeit übergreifend zu steuern.
Die Gremien müssen mit geeigneten regelmäßigen Informationen zur Entwicklung von Aufwand und Kapazitäten in die Lage versetzt werden, die Wirtschaftsführung der Anstalten auch im Personalbereich wirksam zu überwachen. Neben die Betrachtung und Kontrolle von Stellenplan, Stellenbesetzungsgrad und Personal außerhalb des Stellenplans müssen mindes- tens die Überwachung und Erörterung des Aufwands für die Freie Mitarbeit treten. Personal- berichte, die unterjährig von einzelnen Anstalten erstellt werden, sollten in dieser Richtung komplettiert werden.
Die Kommission erwartet, dass die Anstalten zum 22. Bericht die derzeit präsentierten oder angedachten Konzepte für die Steuerungsverfahren wirksam eingeführt haben. Sie wird dann die praktische Anwendung der Konzepte überprüfen (vgl. dazu Abschnitt 3.1, Tz. 120).
Die Kommission verkennt nicht die Schwierigkeit, sich in einem dynamischen Medienumfeld auf eine konkrete Zielgröße der Personalstruktur festzulegen. Gleichwohl ist es unter dem Gebot der Wirtschaftlichkeit unabdingbar, die mittelfristige Entwicklung der gesamten Mitar- beiterkapazitäten klarer als bisher zu strukturieren. Unter Wahrung der Programmautonomie ist zugleich die Art der Leistungserstellung grundsätzlich von den personellen und  nanziellen Ressourcen abhängig zu machen.
Tz. 211
Tz. 212
Tz. 213
Tz. 214
151

















































































   151   152   153   154   155