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21. Bericht | Kapitel 5 3. Personalaufwand | Bestandsbedarf
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Die Fragestellung, ob sich aus den hier ablesbaren Quantitäten Rückschlüsse ableiten lassen für neue Kooperationen (z.B. Archive) oder für sektorale Verschmelzungen (z.B. dezentraler Beitragsservice), erachtet die Kommission als eine Daueraufgabe der Unternehmensführung und -entwicklung in den Anstalten.
Die Datenbasis der hier präsentierten „Zuordnung von Personal zu den Unternehmensberei- chen“ unterscheidet sich deutlich von jener, die der sog. Verwaltungskostenquote zugrunde liegt.
Während in den Tabellen 79.1 und 79.2 ausschließlich die fest angestellten Mitarbeiterkapazi- täten berücksichtigt werden, stellt die Verwaltungskostenquote auf den gesamten Aufwand ab. Dabei erfolgt eine Gesamtbetrachtung des klassischen Aufwands für den Verwaltungsbe- reich (u.a. Personalaufwand, Sachaufwand, Gebäudekosten) in Relation zum Gesamtaufwand der Anstalt. In diesem Gesamtaufwand ist neben dem Aufwand für fest angestellte Mitarbei- ter auch der Aufwand für freie Mitarbeiter und für Arbeitnehmerüberlassungen enthalten.
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