Page 147 - KEF 21. Bericht
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21. Bericht | Kapitel 5
3. Personalaufwand | Bestandsbedarf
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Tz. 201
Tab. 78
Freie Mitarbeiter in Beteiligungsunternehmen
(ab 50 % gesamter Beteiligungsquote von ARD, ZDF und Deutschlandradio, ab 50 fest angestellte Mitarbeiter)
Anzahl der freien Mitarbeiter (gem. § 12a TVG) 31.12.2015
Beteiligungen der ARD 149 Beteiligungen des ZDF 0 Gemeinsame Beteiligungen von ARD und ZDF 396
Beteiligungen des DRadio
3.3.8 Zuordnung des Personals zu den Unternehmensbereichen
Mit der erstmals in dieser Detaillierung vorgelegten Übersicht „Zuordnung des Personals zu Unternehmensbereichen“ schaffen die Anstalten mehr Transparenz hinsichtlich des Perso- naleinsatzes. Die Zuordnung zu elf Arbeitsbereichen erlaubt es den Anstalten zugleich, die Wirtschaftlichkeit und Ef zienz der eigenen Organisation besser als bisher vergleichen und einschätzen zu können.
Die Darstellung erfasst allerdings zunächst nur das fest angestellte Personal. Erforderlich ist die Ausdehnung der Betrachtung auf die Freie Mitarbeit.
0
Summe gesamt
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Seit dem Jahr 2012 arbeitet die Kommission im Dialog mit den Anstalten an einer Aufgliede- rung und Darstellung, die sichtbar macht, in welchen Arbeitsbereichen und Organisations- einheiten das Personal der Rundfunkanstalten eingesetzt wird. Dies dient zunächst dem Ziel, auch hinsichtlich der inneren Strukturen der Anstalten mehr Transparenz zu schaffen. Zugleich soll dadurch eine Vergleichsmöglichkeit geschaffen werden, um die Wirtschaftlichkeit und Ef zienz der eigenen Aufbau- und Ablauforganisation besser einschätzen zu können.
Erstmals im 20. Bericht (vgl. dort Tzn. 207 ff.) hat die Kommission daraufhin eine tabellarische Übersicht mit Situationsbeschreibung präsentiert. Die Rundfunkanstalten hatten der Kom- mission dargestellt, in welchen ihrer jeweiligen Unternehmensbereiche das fest angestellte Personal eingesetzt wird.
Vergleichbare Übersichten, allerdings stets anstaltsindividuell gegliedert und untereinander kaum vergleichbar, liegen alljährlich in Gestalt der Stellenpläne vor, die als Bestandteil der Wirtschafts- bzw. Haushaltspläne veröffentlicht werden und das fest angestellte Personal er- fassen. Auch in Geschäftsberichten und anderen Publikationen geben die Anstalten in jeweils individueller Gestaltung ergänzende Informationen hierzu.
Mit dem vorliegenden 21. Bericht ist es gelungen, die tabellarischen Übersichten erheblich differenzierter und aussagekräftiger zu gestalten. Während im 20. Bericht nur eine sehr grobe Zuordnung in drei Sektoren möglich war (20. Bericht, Tz. 210, Tab. 83), liegt nun eine Aufglie- derung in elf Untergruppen vor, und zwar einmal auf Basis der Beschäftigtenzahlen (Mitarbei- terkapazitäten) und einmal auf Basis der prozentualen Anteile (vgl. Tab. 79.1 und 79.2).
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