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Die einheitliche Untergliederung in elf Sektoren für den Personaleinsatz kann den Eindruck einer zugrunde liegenden einheitlichen Unternehmensstruktur erwecken. Tatsächlich handelt es sich aber um eine schematische Zuordnung zur Herstellung von Transparenz. Aufbauorga- nisatorisch weisen die Anstalten unverändert aus unternehmenspolitischen oder strukturellen Gründen unterschiedliche Organisationsmodelle auf.
Anstaltsindividuelle Gegebenheiten aufgrund der föderalen Struktur müssen aus Sicht der ARD-Anstalten ebenso berücksichtigt werden wie die unterschiedliche Größe der Rundfunkan- stalten, ihre programmliche Ausrichtung, ihre Rolle als Einland- oder Mehrländeranstalt und die Historie als gewachsene Anstalt oder Anstalt nach erfolgter Fusion. Vor diesem Hinter- grund bejahen die Anstalten das Ziel verbesserter Transparenz, weisen jedoch gleichzeitig auf die Grenzen einer strukturellen Vereinheitlichung hin.
Die Zuordnung der programmbezogenen Festangestellten zu den Unterbereichen „Hörfunk“ und „Fernsehen“, „Online“ und „Tri-/Crossmedial“ ist von der jeweiligen Anstalt nach Maßga- be ihres anstaltsindividuellen Rundfunkangebots, ihrer anstaltsindividuellen programmlichen Ausrichtung und unter Beachtung der anstaltsindividuellen Produktionsweise vorgenommen worden. Daher lässt die Zahlen- oder Prozentangabe in den Tabellen keinen direkten Rück- schluss auf eine entsprechend dahinterliegende Organisationseinheit zu.
Innerhalb des Sektors „Administration“ ist das Personal ebenfalls unabhängig von den indivi- duellen Organisationsstrukturen nach rein funktionalen Gesichtspunkten zugeordnet worden.
Die nachrichtliche Position „Landesfunkhäuser, Studios, Regional- und Korrespondentenbü- ros“ erlaubt Rückschlüsse auf die ausgeprägte regionale Struktur einiger Rundfunkanstalten. Die Kapazitäten für die in den Auslandsstudios beschäftigten Mitarbeiter sind hier nicht erfasst.
Die nachrichtliche Position „Musikensembles“ soll aufzeigen, dass einige Anstalten auf diesem Gebiet spezielle Aufgaben erfüllen und daher entsprechenden Aufwand haben.
Innerhalb des Hauptbereiches „Programm“ variiert die Zuordnung. Zum einen bilden sich hier die verschiedenen Produktionsstrukturen ab, was insbesondere beim ZDF und beim Deutsch- landradio deutlich wird. Sie produzieren unbeschadet der Crossmedialität schwerpunktmäßig für das Fernsehen bzw. für das Radio. Zum anderen wird auch deutlich, dass zwar alle Rund- funkanstalten zunehmend trimedial arbeiten, sie jedoch im Jahr 2015 noch nicht in gleichem Maße ihre Organisationsstrukturen an trimediales Arbeiten angepasst haben.
Die Aufteilung innerhalb des Hauptbereiches „Administration“ zeigt, dass die meisten Mit- arbeiterkapazitäten in den Servicebereichen und der Infrastruktur eingesetzt werden. Die Anzahl der Mitarbeiter in den Intendanzen und Justitiariaten ist über alle Rundfunkanstalten vergleichbar. Tendenziell ist der Anteil der mit administrativen Aufgaben beschäftigten Mitar- beiter bei den kleinen Anstalten höher als in den größeren Anstalten.
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Bestandsbedarf | 3. Personalaufwand Kapitel 5 | 21. Bericht