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21. Bericht | Kapitel 5 3. Personalaufwand | Bestandsbedarf
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dem 22. Bericht vornehmen. Sie bittet die Anstalten, mit der Anmeldung zum 22. Bericht eine umfassende Darstellung der  nanziellen Auswirkungen der jetzt getroffenen Regelungen auf der Basis versicherungsmathematischer Gutachten vorzulegen.
Soweit für 2017 bis 2020  nanzielle Entlastungen wirksam werden, dürfen diese nicht für zusätzlichen Aufwand gegenüber den Feststellungen der Kommission eingesetzt werden. Die Deckungsstöcke sind entsprechend der Anmeldung zum 21. Bericht zu dotieren.
3.3 Gesamtdarstellung Personal
Diese Gesamtdarstellung erfasst die von den Anstalten zum 21. Bericht angemeldeten Mitar- beiterkapazitäten innerhalb und außerhalb der Anstalten. Bezogen auf alle Beschäftigungs- formen handelt es sich rechnerisch um rund 41.500 Vollzeitäquivalente (VZÄ), die zusammen einen Aufwand ohne Altersversorgung von 3.307,6 Mio. € repräsentieren. Die Mitarbeiterka- pazitäten verteilen sich prozentual wie folgt:
58 % 20 % 2% 5% 1% 13 % 1 %
fest angestelltes Personal,
freie Mitarbeiter,
Arbeitnehmerüberlassung,
Personal bei GSEA ohne eigene Rechtspersönlichkeit,
Personal bei GSEA mit eigener Rechtspersönlichkeit (i.d.R. GmbH),
fest angestelltes Personal bei Beteiligungsgesellschaften (ohne GSEA), freie Mitarbeiter bei Beteiligungsgesellschaften (ohne GSEA).
3.3.1 Überblick: Personaleinsatz der Rundfunkanstalten
Gegenstand dieser Gesamtdarstellung sind alle Personengruppen, die innerhalb oder au- ßerhalb der Anstalten ihre Leistungen erbringen. Die Betrachtung geht von der Zahl der Mitarbeiterkapazitäten aus, und zwar differenziert nach Festangestellten, Arbeitnehmer- überlassung und Freier Mitarbeit. Die Kapazitäten der Freien Mitarbeit werden bei ARD und Deutschlandradio zu Vergleichszwecken rechnerisch ermittelt, stellen also nur eine Annähe- rung an die Kopfzahlen dar. Das ZDF ermittelt diese Kapazitäten durch Zählung. Für jede die- ser Gruppen wird zusätzlich der Aufwand ohne Altersversorgung beziffert. Bei der Gliederung wird unterschieden zwischen Beschäftigung innerhalb und außerhalb der Anstalten.
Die größten Gruppen sind das fest angestellte Personal der Rundfunkanstalten (vgl. Tzn. 173 ff.) und die freien Mitarbeiter. Der Aufwand für Freie Mitarbeit wird gliederungssyste- matisch beim Programmaufwand ausgewiesen. In dieser Gesamtdarstellung Personal wer- den zusätzlich auch die Mitarbeiterkapazitäten ermittelt und in Form von VZÄ dargestellt. Die Gruppe der Mitarbeiter aus Arbeitnehmerüberlassung ist quantitativ von untergeord- neter Bedeutung, bedarf aber wegen möglicher arbeitsrechtlicher Risiken einer speziellen Kontrolle.
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