Page 132 - KEF 21. Bericht
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Bestandsbedarf | 3. Personalaufwand Kapitel 5 | 21. Bericht
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Tz. 172
Neben den Anstalten als den primären Einsatzorten bzw. „Anstellungskörperschaften“ wer- den die GSEA (Gemeinschaftssendungen, -einrichtungen und -aufgaben), die teils mit, teils ohne eigene Rechtspersönlichkeit geführt werden, gesondert betrachtet. Dabei sind die GSEA ohne eigene Rechtspersönlichkeit den Rundfunkanstalten unmittelbar zuzuordnen, während jene mit eigener Rechtspersönlichkeit den Beteiligungsunternehmen außerhalb der Anstalten zugerechnet werden (zu den Beteiligungen der Anstalten vgl. Kap. 12, Tzn. 534 ff.).
Die Anstalten wählen die unterschiedlichen Beschäftigungsformen nach Maßgabe
ƒ der programmlichen Anforderungen (Hörfunk national/regional, Fernsehen national/ regional, Online linear/nicht linear),
ƒ der Art der Leistung (redaktionell, produktionsbezogen, administrativ, und zwar jeweils programmgestaltend oder programmunterstützend) und
ƒ in Abhängigkeit vom Geschäftsmodell (innerhalb/außerhalb der Anstalt).
Hierbei ist die Beachtung der arbeitsrechtlichen Regularien von besonderer Bedeutung, um arbeitsrechtliche Risiken, insbesondere Klagen auf Festanstellung, zu vermeiden. Fehlsteue- rungen sind ein Grund für beantragte Umschichtungen (vgl. dazu Abschnitt 3.1, Tzn. 3 f.).
Die folgenden Abschnitte gehen auf Grundlage der Anmeldungen auf die jeweilige Struktur bei ARD, ZDF und Deutschlandradio gesondert ein (vgl. Tzn. 180 ff., 184 ff. und 189 ff.). GSEA und Beteiligungen mit ihrem Personal außerhalb der Anstalten werden anschließend in sepa- raten Berichtsabschnitten (vgl. Tzn. 194, 195 und 196 ff.) dargestellt.
Die Zahlenangaben beziehen sich auf 2015 (Anstalten einschließlich rechtlich unselbstständige GSEA).
Der Aufwand für die betriebliche Altersversorgung ist in die Gesamtdarstellung nicht einbezo- gen, weil es hier um einen generellen Überblick und die Entwicklung der personellen Kapazi- täten auf der Zeitachse geht. Über die Altersversorgung berichtet die Kommission gesondert in Abschnitt 3.2.
Der Gesamtaufwand der Rundfunkanstalten für alle Beschäftigungsformen innerhalb und außerhalb der Anstalten betrug 2015 insgesamt 3.307,6 Mio. €, davon innerhalb der Anstalten 2.891,0 Mio. € und außerhalb der Anstalten 416,6 Mio. €. (vgl. Tab. 62).
Gegenüber dem Jahr 2014, welches Grundlage der Anmeldung zum 20. Bericht war (Aufwand 3.272,7 Mio. €, davon innerhalb 2.875,1 Mio. € und außerhalb 397,6 Mio. €), bedeutet dies eine Steigerung um rund 35 Mio. €. Im gleichen Zeitraum (2014 auf 2015) sinken die angemel- deten Mitarbeiterkapazitäten, wiederum bezogen auf alle Beschäftigungsformen, um rund 460 VZÄ.
Eine weitere Untergliederung der Kapazitäten innerhalb der Anstalten zeigt zum Stichtag 31. Dezember 2015 folgendes Bild (vgl. Tab. 62):
Tz. 173



















































































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