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21. Bericht | Kapitel 5 3. Personalaufwand | Bestandsbedarf
Tz. 174
Das fest angestellte Personal der Anstalten stellt mit 24.056 Mitarbeiterkapazitäten den größ- ten Anteil (58,0 %) des eingesetzten Personals dar.
Neben diesem fest angestellten Personal beschäftigen die Rundfunkanstalten freie Mitarbei- ter. Hier handelt es sich um 8.373 (rechnerisch ermittelte) Mitarbeiterkapazitäten, also einen Anteil von 20,2 %.
Die Rundfunkanstalten setzen, rechnerisch ermittelt, 717 Mitarbeiterkapazitäten im Rahmen von Arbeitnehmerüberlassungen ein, das ist ein Anteil von 1,7 %.
Den GSEA ohne eigene Rechtspersönlichkeit sind 1.959 Mitarbeiterkapazitäten zugeordnet (Anteil 4,7 %).
Bei weiterer Untergliederung der Kapazitäten außerhalb der Anstalten ergeben sich folgende Zahlen:
In den GSEA mit eigener Rechtspersönlichkeit („Beteiligungs-GSEA“) sind 583 Mitarbeiterka- pazitäten (Anteil 1,4 %) beschäftigt.
Die Beteiligungsgesellschaften verfügen über 5.246 fest angestellte Mitarbeiterkapazitäten (Anteil 12,6 %).
In diesen Gesellschaften sind ferner freie Mitarbeiter im Umfang von 545 Kapazitäten (Anteil 1,3 %) tätig. Allerdings wurden diese Mitarbeiterkapazitäten nur für Gesellschaften mit min- destens 50 fest angestellten Mitarbeitern ermittelt.
Bei den Beteiligungs-GSEA und den anderen Beteiligungsgesellschaften ist zu berücksichtigen, dass an den Unternehmen zum Teil auch Dritte beteiligt sind. Diese Gesellschaften sind, eben- so wie die hundertprozentigen Beteiligungen der Anstalten, teilweise auch für Auftraggeber außerhalb des öffentlich-rechtlichen Rundfunks tätig.
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