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21. Bericht | Kapitel 5 3. Personalaufwand | Bestandsbedarf
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Tab. 63 Verteilung der Mitarbeiterkapazität innerhalb der Rundfunkanstalten (2015, in %)
ARD ZDF DRadio
Fest angestelltes Personal 69,7 61,0 79,2
Freie Mitarbeiter 22,8 30,4 17,3
68,5
23,9
Arbeitnehmerüberlassung 1,9
2,8 0,1
5,8 3,5
2,0
Personal in GSEA ohne eigene Rechtsper- sönlichkeit
5,6
5,6
100,0
Den Aufwand für die genannten Personengruppen bzw. Beschäftigungsarten ordnen die An- stalten unterschiedlichen Aufwandsarten zu:
Tz. 176
ƒ Aufwand für fest angestelltes Personal:
ƒ Leistungsvergütungen für freie Mitarbeiter: ƒ Aufwand für Arbeitnehmerüberlassung:
Personalaufwand, Programmaufwand, Programm- oder Sachaufwand.
100,0
100,0
Gesamt
100,0
Die Zuordnung zum Personal-, Programm- oder Sachaufwand dient primär der Strukturierung entsprechend den Aufwandsarten, auch wenn jeglicher Aufwand der Rundfunkanstalten letztlich der Erfüllung des Programmauftrags dient. Ob die Mitarbeiter dieser drei Beschäfti- gungsarten jeweils programmgestaltend oder programmunterstützend, in Redaktion, Produk- tion oder Administration, eingesetzt werden, wird unter Beachtung arbeitsrechtlicher Krite- rien entschieden, spielt für die Analyse und Kontrolle der Aufwandsarten jedoch keine Rolle. Dasselbe gilt für die Beschäftigten in GSEA ohne eigene Rechtspersönlichkeit.
Soweit die Beteiligungs-GSEA und die Beteiligungsunternehmen Leistungen für die Anstalten erbringen, wird dadurch bei den Anstalten Programmaufwand oder Sachaufwand in Gestalt der für die Leistung gezahlten Entgelte verursacht. Diese Entgelte enthalten kalkulatorisch mittelbar auch den bei den Beteiligungsunternehmen anfallenden Personalaufwand.
Eine Gegenüberstellung der Anmeldungen zum 20. und zum 21. Bericht zeigt, dass das Ge- samtbild des Periodenvergleichs weiterhin von steigendem Aufwand geprägt ist, allerdings mit steiler werdendem Anstieg:
In der Anmeldung zum 21. Bericht (vgl. Tab. 64.1) steigt der periodenbezogene Aufwand für das fest angestellte Personal 2017 bis 2020 gegenüber 2013 bis 2016 um 841 Mio. € (ARD 695 Mio. €, ZDF 125 Mio. €, Deutschlandradio 21 Mio. €). Die Leistungsvergütungen für die Freie Mitarbeit steigen um 192 Mio. € (ARD 185 Mio. €, ZDF -1 Mio. €, Deutschlandradio
8 Mio. €).
In der Anmeldung zum 20. Bericht (vgl. Tab. 64.2) betrug der Anstieg für das fest angestellte Personal rund 742 Mio. € (ARD 583 Mio. €, ZDF 136 Mio. €, Deutschlandradio 23 Mio. €). Die Leistungsvergütungen für die Freie Mitarbeit stiegen um rund 154 Mio. € (ARD 145 Mio. €, ZDF 2 Mio. €, Deutschlandradio 7 Mio. €).
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