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21. Bericht | Kapitel 5 3. Personalaufwand | Bestandsbedarf
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Die verschiedenen Aufwandsarten werden nach dem IIVF unterschiedlich fortgeschrieben. Die jährliche Steigerung des Personalaufwands orientiert sich an der Entwicklung des öffentlichen Dienstes der Länder, während die Steigerung des Programmaufwands einer Fortschreibungs- rate folgt, die aus rundfunkspezi schem Teuerungsanteil und BIP-De ator besteht. Der Sach- aufwand, soweit indexierbar, wird im Wesentlichen nach BIP-De ator fortgeschrieben.
3.3.2 ARD
Die ARD ordnet ihr Personal (2015: rechnerisch 28.576 Mitarbeiterkapazitäten, Aufwand ohne Altersversorgung 2.373,0 Mio. €) folgenden Beschäftigungsformen (ohne Beteiligungen und ohne GSEA mit eigener Rechtspersönlichkeit) zu:
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70 % 23 % 2 % 5 %
fest angestelltes Personal,
freie Mitarbeiter,
Arbeitnehmerüberlassung,
Personal bei GSEA ohne eigene Rechtspersönlichkeit.
Auf die beiden Beschäftigungsformen der Festanstellung und der Freien Mitarbeit entfallen bei der ARD zusammen 93 % der gesamten Mitarbeiterkapazität. Dies entspricht einem pro- zentualen Anteil am Gesamtpersonalaufwand (ohne Altersversorgung) in ungefähr gleicher Höhe. Personal in GSEA ohne eigene Rechtspersönlichkeit macht daneben 5 % aus, während die Arbeitnehmerüberlassung mit rund 2 % eine etwas geringere Rolle spielt.
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Tab. 65 Personal der ARD auf Grundlage der Anmeldung
Aufwand
ohne Altersversorgung 2015
Mitarbeiterkapazität 31.12.2015
Fest angestelltes Personal
Freie Mitarbeiter 1
Arbeitnehmerüberlassung 1
Mitarbeiter in GSEA ohne eigene Rechtspersönlichkeit
(davon: ausschließlich ARD zuzuordnen)
(davon: mit weiteren Beteiligten)
1 Mitarbeiterkapazität rechnerisch ermittelt.
(in Mio. €)
1.658,1
541,2
46,3
127,3
(52,9)
(74,4)
(in %)
69,9
22,8
2,0
5,4
(2,2)
(3,1)
19.919
6.502
556
1.599
(605)
(994)
(in %)
69,7
22,8
1,9
5,6
(2,1)
(3,5)
Gesamt
2.373,0
100,0
28.576
100,0
Der Aufwand für fest angestelltes Personal ohne Altersversorgung (nur Bestandsbedarf) liegt in den Jahren 2017 bis 2020 um 695,2 Mio. € höher als 2013 bis 2016. Das ist eine Steigerung um insgesamt 10,5 % oder 2,5 % p.a.
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