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21. Bericht | Kapitel 5 3. Personalaufwand | Bestandsbedarf
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Seit Oktober 2013 haben ARD und Deutschlandradio mit den Gewerkschaften über eine Re- form der Altersversorgung verhandelt. Dabei ging es um ein Gesamtpaket aus drei Bausteinen:
Anpassungen im bestehenden Versorgungstarifvertrag VTV (u.a. Rente mit 67),
Versorgung für neue Mitarbeiter/innen (beitragsorientierter Tarifvertrag-BTVA, orientiert
am Tarifvertrag des MDR),
Änderung der künftigen Steigerungsraten der Betriebsrenten (Begrenzung der
Dynamisierung).
Auf den Widerstand der Gewerkschaften stieß dabei insbesondere die angestrebte Begren- zung der bislang geltenden Dynamisierung der Betriebsrenten in den Gesamtversorgungssys- temen und im VTV.
Alle ARD-Anstalten und das Deutschlandradio hatten gleichlautend den Beschäftigten und Gewerkschaften signalisiert, dass die aktiv Beschäftigten Einbußen beim Gehalt in Kauf neh- men müssten, sofern es zu keiner Einigung bei der Altersversorgung komme.
Um dieser Position Nachdruck zu verleihen, hatten die ARD und das Deutschlandradio den be- stehenden Versorgungstarifvertrag 1997 (VTV) mit Wirkung zum 31. Dezember 2016 gekündigt. Weiterhin hatten die ARD-Anstalten und das Deutschlandradio in den Gehaltstarifverhandlun- gen 2015 Abschläge im Vergleich zu den Tarifanhebungen im öffentlichen Dienst der Länder durchgesetzt, die sich sowohl auf die aktiven Beschäftigten als auch auf die Rentner auswirken.
Im November 2017 haben die ARD-Rundfunkanstalten (ohne den HR) und das Deutschland- radio nunmehr mit den Gewerkschaften einen neuen Versorgungstarifvertrag abgeschlossen.
In dem Gesamtpaket werden nach Schließung der bisher geltenden Versorgungssysteme mehrere Elemente geregelt. Dazu gehört vor allem eine Begrenzung der Dynamisierung der Renten. Da- nach wird der Anstieg der Betriebsrenten zwar nicht auf 1 % wie bei der VBL begrenzt; sie sollen aber grundsätzlich jeweils um einen Prozentpunkt weniger ansteigen als die Bezüge der aktiv Be- schäftigten. Für neu eintretende Beschäftigte der Rundfunkanstalten soll der neue BTVA gelten. Das vereinbarte Gesamtpaket mit allen drei o.g. Elementen ist für 15 Jahre festgeschrieben.
Der HR hat sich inzwischen mit der Tarifgemeinschaft der Arbeitnehmerseite ebenfalls darauf verständigt, die Regelungen des Tarifvertrags Altersversorgung der ARD analog zu übernehmen.
Das ZDF hat den Tarifvertrag über die Versorgung für die Arbeitnehmer/-innen des ZDF bei Eintritt ab dem 1. Januar 1994 zum 31. Dezember 2014 gekündigt. Für Festanstellungen ab 2015 steht eine tari iche Neuregelung aus.
Das ZDF beabsichtigt, sich bei dem neuen Versorgungstarifvertrag hinsichtlich des Leistungs- umfangs auch am öffentlichen Dienst der Länder und der ARD zu orientieren. Das Beitragsmo- dell des MDR bzw. der durch die ARD und das Deutschlandradio abgeschlossene Tarifvertrag
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