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21. Bericht | Kapitel 5 3. Personalaufwand | Bestandsbedarf
Tz. 161
Für die Verteilung des zweckgebundenen Beitragsanteils unter den Anstalten haben ARD, ZDF und Deutschlandradio eine Vereinbarung getroffen. Danach richtet sich die Verteilung nach dem jeweiligen Anteil an dem Umstellungsaufwand. Dementsprechend entfallen
ƒ auf die ARD 74,1 % (332,3 Mio. €),
ƒ auf das ZDF 23,2 % (104,2 Mio. €) und
ƒ auf das Deutschlandradio 2,7 % (12,1 Mio. €).
Die Aufteilung auf die einzelnen Landesrundfunkanstalten innerhalb der ARD richtet sich ebenfalls nach dem jeweiligen Anteil am Umstellungsaufwand. Durch diese Verteilungsme- thode ist gewährleistet, dass die Deckungsstocklücke bei allen Anstalten stufenweise gleich- mäßig aufgefüllt wird.
3.2.4 Handlungsbedarfe und aktuelle Entwicklungen
Die Kommission hat wiederholt gefordert, die bisher geltenden Versorgungssysteme zu schließen. Eine Neuregelung müsse zu einem deutlich geringeren Versorgungsniveau und einer Verringerung des laufenden Aufwands führen.
Angesichts der hohen Kosten aus den alten Versorgungstarifverträgen hielt es die Kommis- sion insbesondere für vertretbar und notwendig, den Zuwachs des Altersversorgungsauf- wands durch die laufenden Renten ähnlich wie bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) zu beschränken.
ARD und Deutschlandradio haben sich nunmehr mit den Gewerkschaften auf ein Gesamtpa- ket zur Neuregelung der Altersversorgung verständigt. Nach der Schließung der geltenden Versorgungssysteme kommt es damit insbesondere zur Begrenzung der Dynamisierung bei den laufenden Renten und zur Einführung des Beitragstarifvertrages (BTVA) für neue Be- schäftigte der Rundfunkanstalten.
Die Kommission sieht vor allem in der Begrenzung der Dynamisierung einen wesentlichen Beitrag zur langfristigen Konsolidierung der Altersversorgung bei den Rundfunkanstalten. Positiv bewertet sie auch den neuen BTVA, der zu einer erheblichen Einsparung gegenüber den bisherigen Versorgungssystemen führt. Kritisch bewertet sie die lange Laufzeit des Ge- samtpakets von 15 Jahren.
Da ein Ergebnis der Tarifverhandlungen noch nicht absehbar war, hatte die Kommission mit dem 20. Bericht für 2019 und 2020 bei ARD, ZDF und Deutschlandradio insgesamt einen Be- trag von 100 Mio. € beim Personalaufwand ohne Altersversorgung (für das aktive Personal) gesperrt.
Die Kommission wird die Details des neu abgeschlossenen Tarifvertrags prüfen und be- werten. Sie nimmt in Aussicht, bei einem positiven Ergebnis dieser Prüfung die Sperre von 100 Mio. € aufzuheben.
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